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Vorschriften

DetailinformationenzuklappenPrivate Feuerwerke - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
Nur zum Jahreswechsel (am 31.12 und 01.01) dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (alte Bezeichnung Klasse II) von Privatpersonen über 18 Jahren abgebrannt werden. Wenn Privatpersonen, das heißt Personen ohne eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes oder Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz, zu einem anderen Zeitpunkt selbst Feuerwerkskörper der Kategorie F2 abbrennen möchten, kann dies von der zuständigen Behörde aus begründetem Anlass ausnahmsweise zugelassen...
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  • Ukrainehilfe: Alle Infos in Deutsch und Українська

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  • Ab 22. April: EU-Wahlcafés für Jugendliche

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  • Wegen Dreharbeiten: Intervall-Sperrungen im April und Mai

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  • 22. bis 26. April: Auf- und Abfahrten der Stadtautobahn abschnittsweise voll gesperrt

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  • Neue Podcastfolge: „Der Seniorenbeirat in Marburg“

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  • 22. April bis 17. Mai: Verlegung von Wasserleitungen in der Afföllerstraße

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  • "Verbunden-Stark-Gesund": Projekt für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder startet in die nächste Runde

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  • Baustellen-Navi bietet Überblick über aktuelle Verkehrseinschränkungen im Stadtgebiet

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Infospaltenblock auf- und zuklappenMarburg bewegen: Konzept, Beteiligung, Berichte, FAQ

Mobilitäts- und Verkehrskonzept MoVe 35: Grafik mit Silhouette von Marburg und Menschen in Bewegung.

Infospaltenblock auf- und zuklappenVeranstaltungen

Lahnimpressionen: Blick über die Lahn auf die Häuser am Lahnufer und das Landgrafenschloss.© Tina Eppler, i.A.d. Stadt Marburg
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