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VCardStandort anzeigenzuklappen91 - Personalrat
Markt 7
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-9111
Telefax: 06421 201-1339
E-Mail:
Montag bis Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr 
Der Personalrat der Stadtverwaltung Marburg ist ein durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Marburg gewähltes und das hessische Personalvertretungsgesetz legitimiertes Gremium, welches die Anliegen und Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststellenleitung vertritt. Hierbei werden dem Personalrat durch das Gesetz drei Möglichkeiten der Beteiligung (Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung) an Entscheidungen gegeben.

1. Die Mitbestimmung ist die effektivste und am weitesten reichende Beteiligung des Personalrates in der Ausübung von Mitbestimmungsrechten. Bei Maßnahmen, welche die Mitbestimmung des Personalrates betreffen, kann die Dienststelle nicht ohne Zustimmung des Personalrates vollziehen.
Der Personalrat hat unter anderem bei Einstellungen, Höhergruppierungen, Beförderungen, Laufbahnwechseln, ordentliche Kündigungen mitzubestimmen.

2. Die Mitwirkung ist gegenüber der Mitbestimmung ein schwächeres Beteiligungsrecht des Personalrates. Während mitbestimmungspflichtige Maßnahmen von der Zustimmung des Personalrates abhängen, können in mitwirkungspflichtigen Angelegenheiten lediglich Einwendungen erhoben werden. Dies trifft beispielsweise auf, Gewährung/Verweigerung von Nebentätigkeiten, wesentliche Änderungen des Arbeitsvertrages, Stellenausschreibungen u.a. zu.

3. Die Anhörung ist das schwächste Beteiligungsrecht des Personalrates. Hier sieht das Gesetz noch nicht einmal eine bestimmte Verfahrensvorschrift vor. Eine Anhörung wird dadurch begonnen, dass der Personalrat über die beabsichtigte Maßnahme rechtzeitig und umfassend unterrichtet wird und der Dienststellenleiter seine Bereitschaft erklärt, die Angelegenheit zu erörtern. Hierunter fallen außerordentliche Kündigung, Kündigung während der Probezeit, Vorbereitung der Entwürfe von Stellenplänen, Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie der Anmietung von Diensträumen und grundlegende Änderungen von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen.

Darüber hinaus unterstützt und berät der Personalrat selbstverständlich alle Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung Marburg bei Fragen und Problemen rund um ihr Arbeitsverhältnis, wie beispielsweise Eingruppierung, Sonderurlaubsansprüche, Personalgesprächen, Zulagen oder beim betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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