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FN:Fachdienst 14 - Prüfungsamt
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NOTE;LANGUAGE=de:Fachdienst Prüfungsamt\n\n§ 129 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) verpflichtet Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern - also auch Marburg -, ein Prüfungsamt als besonderes Amt einzurichten. Das Amt ist bei der Durchführung von Prüfungen unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.\n\nGeprüft werden die Bewirtschaftung und Verwendung der Mittel des gesamten städtischen Haushaltes im Hinblick auf Zweckmäßigkeit, Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.\n\n\nDer Aufgabenbereich des Prüfungsamtes umfasst:\n\nKameralistische und betriebswirtschaftliche Prüfungen\n\n- Prüfung der städtischen Jahresabschluss mit allen Bestandteilen und Anlagen sowie \ndie Erstellung des Schlussberichtes als Prüfungsergebnis\n- Vorgangs- und belegorientierte Einzelprüfungen\n- Kassenaufsicht und Kassenprüfung\n- Verfahrensprüfungen der Informations- und Kommunikationstechnik\n- Prüfung von Verwendungsnachweisen bei der Gewährung von Zuschüssen und Zuweisungen\n- Auftragsprüfungen bei Beteiligungen der Stadt\n\nTechnische Prüfungen\n\n- Vorprüfungen von Planungen\n- Prüfung von Auftragsvergaben\n- begleitende Prüfungen von kommunalen Baumaßnahmen\n- Abrechnungsprüfungen\n\nPrüfungen in Sonderfällen\n\nUnterstützung bei allen finanzrelevanten Fragestellungen
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