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FN:Fachdienst 69.2 - Untere Naturschutzbehörde
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NOTE;LANGUAGE=de:Öffnungszeiten:\nMontag, Mittwoch, Freitag 08:30 – 12:00 Uhr. \nBitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir verlässlich für Sie da sind.\n\nDie Untere Naturschutzbehörde (UNB) ist zuständig für die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Naturschutzrechtes\n\nDie Aufgaben im Einzelnen:\n- Erarbeiten von Stellungnahmen Eingriffen in Natur und Landschaft\n- Ordnungsrechtliches Vorgehen bei ungenehmigten Eingriffen (z.B. ungenehmigte Baumfällungen, illegale Ablagerungen)\n- Erarbeitung von Stellungnahmen zu baurechtlichen Verfahren\n- Erarbeiten von Stellungnahmen zur öffentlich-rechtlichen Planungen\n- Erteilen von Ausnahmegenehmigungen zu Vorhaben in geschützten Gebieten\n- Erteilung von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen\n- Planung und Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen\n- Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie\n- Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität\n- Organisation der Pflege von Naturschutzflächen\n- Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu Fragen des Natur- und Artenschutzes\n- Geschäftsführung des Naturschutzbeirates\n- Öffentlichkeitsarbeit
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