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Gewerbeanmeldung, - ummeldung, - abmeldung

Allgemeine Informationen

Gewerbe ist

  1. jede erlaubte

  2. auf Gewinnerzielung gerichtete

  3. auf Dauer angelegte

  4. selbständige Tätigkeit.

Gem. § 14 Gewerbeordnung muss derjenige, der den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnt, dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.

Bringen Sie hierzu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und falls Sie ausländische/r Staatsbürger/in sind zusätzlich noch die Aufenthaltserlaubnis mit. Falls es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, bringen Sie bitte zudem auch die entsprechende Erlaubnis mit, sofern diese bereits erteilt ist.

Die Gewerbeanmeldung hat grundsätzlich unverzüglich mit Beginn der Tätigkeit zu erfolgen. Das gleiche gilt, wenn

  1. der Betrieb verlegt wird,

  2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder

  3. der Betrieb aufgegeben wird.

Sollten Sie es versäumen der genannten Meldepflicht nachzukommen, haben sie mit entsprechenden Verwarngeldern zu rechnen.

Die Formulare sind jeweils vollständig und gut lesbar auszufüllen, sowie zu unterschreiben.

Die ausgefüllte Gewerbemeldung sowie sonstige benötigte Unterlagen können Sie dann entweder persönlich zu unseren Sprechzeiten in unserem Dienstgebäude abgeben, per Post oder als Fax an uns senden oder unseren Online-Service nutzen.

Im Falle einer elektronischen Versendung ist eine Unterschrift nicht erforderlich. Der/Die Gewerbeanzeigende erklärt ausdrücklich, dass er/sie mit der im Formular bezeichneten Person identisch ist und dass bei einem Missbrauch der Urheberschaft eine strafrechtliche Verfolgung nach § 269 Strafgesetzbuch (StGB) erfolgen kann.

Bei Fragen zur Gewerbean-, -ab, -ummeldung oder zu evtl. erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter/innen im Fachdienst Gefahrenabwehr und Gewerbe 

Hierdurch können unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens vermieden werden.

Die Abgabe der Gewerbeanzeige ist nach dem Hess. Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung mit einer Gebühr von 36,00 Euro verbunden. Darin enthalten ist auch eine Bescheinigung (Gewerbeschein).

Sollten Sie eine Zweitschrift über Ihre jeweilige Gewerbemeldung benötigen (z. B. zur Vorlage bei der Zulassungsstelle), wird hierfür eine Gebühr in Höhe von 8,00 Euro erhoben.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, zu unseren Sprechzeiten vorstellig zu werden, können Sie gerne einen von Ihnen schriftlich bevollmächtigen Dritten mit dem entsprechenden Wunsch beauftragen.

Gewerberegister-Auskunft

Im Gewerberegister sind alle gewerblichen Betriebe des Stadtgebietes Marburg verzeichnet. Wenn ein berechtigtes Interesse besteht, können Auskünfte aus dem Gewerberegister zu Betriebssitz, Art des Gewerbes und Betriebsinhaber/in erteilt werden.

Für die Übermittlung weiterer Daten (z. B. Privatanschrift) ist die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, erforderlich. Hierzu muss ein Antrag unter Beifügung geeigneter Nachweise gestellt werden.

Die Auskunft ist gebührenpflichtig.

Gebühren:

Einfache Auskunft:     13,00 Euro
Erweiterte Auskunft:   20,00 Euro
Gruppenauskunft:       75,00 Euro

Zahlungsmöglichkeiten:

Für die Online Gewerbean-, -ab, -ummeldung bieten wir folgende Zahlungsweisen an: PayPal, giropay, Visa und Mastercard Kreditkarten.

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Zusätzliche Informationen zum Seiteninhalt

Infobereich

Infospaltenblock auf- und zuklappenAnsprechpartner/-in

  • Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und GewerbeStandort anzeigenStadtbüro
    Frauenbergstraße 35
    35039 Marburg
    Telefon: 06421 201-2002
    Telefax: 06421 201-1593
    E-Mail: Homepage: htt­ps://­ge­wer­be.­bu­er­ger­dienste-on­li­ne.­de/web­cli­ent/app/m/6534014/­ge­wer­be­an­zeige

    Öffnungszeiten:
    Montag von 08.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag geschlossen
    Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr
    Freitag geschlossen

    Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service.

    Telefonische Erreichbarkeit unter der Hotline-Nummer: 0 64 21 201–2002:
    Montag von 08.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr
    Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr
    Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr
    Freitag von 08.00 - 11.00 Uhr

    Parkmöglichkeiten:
    direkt beim Gebäude vorhanden

    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle "Stadtbüro"

    Behindertenparkplatz:
    vorhanden

    Angaben zur Barrierefreiheit:
    eingeschränkt zugängig

    Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen
    Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen.

    Zum Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes gehören umfangreiche Aufgaben, so sind wir u. a. Ansprechpartner/-in bei allen Gewerbeangelegenheiten, z. B. wenn Sie

    • ein Gewerbe an-, ab oder ummelden
    • ein Gaststätte eröffnen
    • eine Spielhalle betreiben,
    • sich für einen Stand auf dem Wochen- oder Flohmarkt bewerben
    • eine (Groß-) Veranstaltung anmelden
    • ein Volksfest oder einen Markt durchführen
    • den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen anzeigen

    möchten.

    In unserem breitgefächerten Aufgabenbereich sind wir auch noch zuständig für

    • gefährliche Hunde
    • Schädlingsbefall
    • Feuerwerke
    • Abraum- und Brauchtumsfeuer
    • Straßenreinigung
    • Winterdienst
    • wilde Müllablagerungen.


    Unsere Mitarbeiter/-innen im Innen- und Außendienst werden Sie bei all Ihren kleinen und großen Problemen beraten, unterstützen und evtl. notwendige Beseitigungen veranlassen.
    Hier sind wir auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, um schneller handeln zu können, da wir nicht immer und überall sein können.

    Haben Sie Anregungen, Kritik, Beschwerden, Lob oder Ideen? Besuchen Sie uns während unserer Sprechzeiten, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.

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