Seiteninhalt
Aktuelle Informationen: / Corona: / Stadtbüro: / Stand: 09.02.2021
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern am 13. Dezember den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ ausgegeben. Die Landesregierung hat die Corona-Schutzmaßnahmen weiter verstärkt, „um die seit Herbst erheblich angestiegenen Infektionszahlen (...) einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verringern“ und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Die Stadtverwaltung der Universitätsstadt Marburg bleibt daher bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Für Bürger*innen besteht in unserem Gebäude eine Maskenpflicht. Bitte bringen Sie eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder FFP2-Maske mit. Wir behalten uns vor, Bürger*innen ohne medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder FFP2-Maske bzw. mit Krankheitssymptomen den Zugang zum Gebäude zu verwehren.
1. Persönliche Vorsprachen werden nur für folgende Aufgaben angeboten:
Während des Lockdowns steht die online-Terminvereinbarung nicht zur Verfügung. Termine zur Vorsprache werden im Einzelfall telefonisch vereinbart.
Die Details finden Sie unter dem jeweiligen Stichwort bei "Dienstleistungen" hier.
- Zuzüge von außerhalb Marburgs
- Anträge für Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe
- Beglaubigungen
- Kirchenaustritte
- Anträge Führerschein (Meldebescheinigung und Beglaubigung) für ausländische Staatsbürger
Fertige Ausweise und Reisepässe können am Fenster des Stadtbüroeingangs ohne Termin von 8 - 12 Uhr abgeholt werden.
Vorsprachen zu Einbürgerungen erfolgen nur nach individueller Absprache. Aktuelle Informationen finden Sie hier.
Die Ausgabe von Windelsäcken und Fundsachen erfolgt ebenfalls nur nach telefonischer Absprache.
2. Ausschließlich schriftlich werden bearbeitet:
- Führungszeugnisse (alle Arten außer Belegart N als einfaches FZ)
- Ummeldung der Wohnung bei Umzug innerhalb Marburgs
- Abmeldungen ins Ausland
- Anträge für Untersuchungsberechtigungsscheine
Details, insbesondere welche Unterlagen Sie schicken müssen und wohin, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Stichwort unter "Dienstleistungen" hier.
3. Im online Angebot sind
- einfaches Führungszeugnis Belegart N
- Anträge Bewohnerparkausweise
(wer nicht über Internet verfügt meldet sich bitte telefonisch) - einfache Meldebescheinigungen
- Gebühren- und Steuerangelegenheiten (Müll, Hunde)
4. Bis auf Weiteres gar nicht angeboten werden:
- KFZ-Scheine /Änderungen der Anschrift (bitte wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle)
- Anträge Führerschein (Meldebescheinigung und Beglaubigung) für deutsche Staatsbürger. Wenn Sie einen gültigen Ausweis haben, wenden Sie sich direkt an die Führerscheinstelle.
- Rentenangelegenheiten
- Das Versorgungsamt bietet bis auf Weiteres keine Sprechstunde im Stadtbüro an.
5. Fragen zum Impfzentrum in Marburg:
Wenn Sie einen Termin in einem Impfzentrum erhalten haben, müssen Sie folgende Unterlagen mitnehmen:
- die schriftliche Terminbestätigung
- die Krankenversicherungskarte
- einen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass oder Führerschein oder Krankenkassenkarte oder Schwerbehindertenausweis). Der Ausweis muss in der Lage sein, Sie anhand des Bildes zu identifizieren. Wenn der Ausweis abgelaufen sein sollte, ist das unproblematisch.
- Impfpass (nur, falls zur Hand)