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Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23. November 2006 (GVBl. I S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2019 (GVBl. I S. 434), wird abweichend von den Ladenschlusszeiten des § 3 Abs. 2 Nr. 1 HLöG folgendes bestimmt: 1. Aus Anlass der Veranstaltung „Marburger Frühling“ wird die Öffnung der Verkaufsstellen in dem nachstehend aufgeführten Geltungsbereich am Sonntag, 02. April 2023, von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr, für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden freigegeben. |
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Der Geltungsbereich umfasst im |
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Kernstadtbereich von Marburg alle auf dem beigefügten Plan |
innerhalb und auf der Markierung liegenden Straßenzüge |
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2. |
Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben unberührt. |
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3. |
Diese Allgemeinverfügung tritt einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Marburg (www.marburg.de) in Kraft. |
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Gründe |
Marburg feiert am ersten Aprilwochenende mit dem Marburger Frühling den Beginn der wärmeren Jahreszeit. Das Festwochenende vom 31.03. bis 02.04.2023 bietet eine familienfreundliche Mischung aus Kleinkunst, Kulturangeboten und Marktgeschehen.
Wie alle stadtweiten Feste in der Universitätsstadt Marburg ist auch der „Marburger Frühling“ hinsichtlich seiner Zielgruppe breit aufgestellt.
Das Veranstaltungskonzept beinhaltet im Kernstadtbereich von Marburg mit Mitmachaktionen des lokalen Einzelhandels, einer Bücher- und Plattenbörse sowie Kindertauschparty und einem Anwohnerflohmarkt im Stadtteil Weidenhausen, dem Oberstadtmarkt mit künstlerischen Darbietungen und Bühnen-Live- und Straßenmusik an festen Standorten im Innenstadtbereich, ein Rahmenprogramm für Familien mit Kindern, ein Kreativmarkt mit Angeboten von Schmuck und Töpferwaren sowie einem vielfältigen gastronomischen Angebot ein ausgeprägtes Programm und richtet sich an alle Altersgruppen. Das breit aufgestellte Programm legt den Fokus sowohl auf Familien mit Kindern als auch auf kulturinteressierte Bürger*innen. Der Schlussteil des „Marburger Frühlings“ das traditionelle „Marburger Maieinsingen mit Maiparty“ am 30.04.2023 spricht die ausgehfreudige Bevölkerung aller Altersstufen an.
Ziel ist es, mit der Veranstaltung den für das Stadtprofil identifikationsstiftenden Bereich „Kultur“ als wichtiges Handlungsfeld des Marburger Stadtmarketings zu stärken, damit er im Sinne eines ganzheitlichen Standortsmarketings überregional nach außen wirken kann. Dabei soll möglichst vielen Bürger*innen durch vielgestaltige Angebote ein individueller Zugang zu den für sie interessanten Bereichen von „Kultur“ ermöglicht werden und die durch die Pandemie arg getroffene Kulturszene in Marburg unterstützt werden.
Tradition und Konzept des „Marburger Frühlings“ sind geeignet, einen beträchtlichen, auch überregionalen Besucherstrom anzuziehen. Die Anreizfunktion und werktägige Geschäftigkeit einer Ladenöffnung tritt in der öffentlichen Wahrnehmung und im Besucherverhalten zurück.
Aus automatischen Passantenzählungen mittels WLAN-Tracking an sieben Zugängen zum Quartier Altstadt lassen sich Rückschlüsse auf die gesamte Innenstadt ziehen. An den Markttagen liegt das Besucheraufkommen, insbesondere sonntags, deutlich über dem quartiersüblichen vier-Wochen-Durchschnitt. Es wird von einem geringen Einfluss der Pandemie auf das Besucherverhalten ausgegangen, da die Veranstaltung im Freien stattfindet.
Am Vergleichswochenende eine Woche nach dem Marburger Frühling 2018 wurden deutlich weniger Passanten erfasst, als am Festwochenende. Am Samstag des Festwochenendes wurde ein Plus von ca. 2.800 Besuchern verzeichnet, so dass die Besuchsmotivation in der Besonderheit der stattfindenden Veranstaltung nicht in der regulär samstäglichen Einkaufsmöglichkeit begründet ist. Am Festsonntag konnte sogar ein Plus von 3.100 Besuchern verzeichnet werden. Das Veranstaltungsprogram des Festsonntags im Bereich Altstadt besitzt weitaus größere Anziehungskraft, als die Möglichkeit, während des verkaufsoffenen Sonntags einkaufen zu können. Setzt man die Einwohnerzahl Marburgs von 75.000 mit der Gesamtbesucherzahl von 22.681 Besuchern am Samstag bzw. 19.308 Besuchern am Sonntag des Festwochenendes im Quartier Altstadt ins Verhältnis, ergibt sich daraus, dass das Veranstaltungsprogramm dazu in der Lage ist, einen überregionalen Besucherstrom auszulösen und die Veranstaltung daher überregionale Strahlkraft besitzt.
Die Sonn- und Feiertage genießen als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung den Schutz des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen. Die Städte und Gemeinden sind aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen (Anlassereignisse) berechtigt, abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen freizugeben, wenn die öffentliche Wirkung des Anlassereignisses gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund steht, die Öffnung in einem engen zeitlichen und räumlichen Bezug zum Anlassereignis steht und erwartet werden kann, dass das Anlassereignis einen Besucherstrom anzieht, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt; dies kann in der Regel bei Anlassereignissen mit einem voraussichtlich beträchtlichen Besucherstrom vermutet werden.
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Rechtsbehelfsbelehrung |
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Universitätsstadt Marburg, FD Gefahrenabwehr und Gewerbe, Frauenbergstraße 35, 35039 Marburg Widerspruch erhoben werden. |
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Marburg, 31. Dezember 2022 |
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Der Magistrat der |
Universitätsstadt Marburg |
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Dr. Thomas Spies |
Oberbürgermeister |