Nach dem Hessischen Schulgesetz in der Fassung vom 14.06.2005, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13.05.2022, beginnt für alle Kinder, die bis zum 30.06.2024 das sechste Lebensjahr vollenden (hierzu gehören auch Kinder, die am 01.07.2018 geboren sind), die Schulpflicht am 01.08.2024. |
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Wegen der Sommerferien beginnt der Unterricht am Montag, dem 26.08.2024. |
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Zur Einschulung sollen diese Kinder und die, welche bisher vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, in der Woche vom |
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13. März 2023 bis 24. März 2023 |
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angemeldet werden. Der genaue Anmeldetermin wird den Erziehungsberechtigten durch die aufnehmende Schule schriftlich mitgeteilt. |
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Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, ihre Kinder zu den genannten Anmeldeterminen in folgenden Schulen vorzustellen: |
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Brüder-Grimm-Schule |
Erich Kästner-Schule |
Emil-von-Behring-Schule |
Grundschule Marbach |
Gerhart-Hauptmann-Schule |
Grundschule Michelbach |
Geschwister-Scholl-Schule |
Tausendfüßler-Schule |
Otto-Ubbelohde-Schule |
Waldschule Wehrda |
Astrid-Lindgren-Schule |
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Sophie-von-Brabant-Schule, Standort Willy-Mock-Straße |
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Verbund Grundschulen-West: Beschulungsorte Cyriaxweimar und Elnhausen. |
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Die Erziehungsberechtigten des Stadtteils Moischt melden ihre Kinder bitte in der Grundschule Wittelsberg an. |
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Die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sind mitzubringen. |
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Wir bitten die Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder in der Freien Waldorfschule, der Montessorischule, der Bettina-von-Arnim-Schule, der Steinmühle Marburg e. V. oder in der Freien Schule Marburg e.V. anmelden, die zuständige Grundschule hierüber zu informieren. |
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Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder aufgenommen werden, die in der Zeit vom 02.07.2018 bis 01.01.2019 geboren sind. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung der jeweiligen Schule. |
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Bei Kindern, die ab dem 02.01.2019 geboren sind, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung durch den schulpsychologischen Dienst abhängig gemacht werden. |
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Eingangsstufe an der Astrid-Lindgren-Schule |
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Kinder, die bis zum 30.06.2024 das 5. Lebensjahr vollenden, können zur kombinierten Jahrgangsstufe 1/2 an der Astrid-Lindgren-Schule angemeldet werden, in der die Kinder der Eingangsstufe beschult werden. |
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An der Astrid-Lindgren-Schule besteht grundsätzlich die Möglichkeit, alle Kinder zum 01.08. oder zum 01.02. einzuschulen. Nähere Informationen erhalten die Erziehungsberechtigten durch die Schule. |
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Marburg, 01. Februar 2023 |
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Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg |
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Fachdienst Schule |
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Nadine Bernshausen Bürgermeisterin |
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