Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg
Flächennutzungsplanänderung Nr. 26/14 und
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26/7 3. Änderung „Seniorenquartier am Lindenplatz“ im Stadtteil Michelbach
Aktualisierte Aufstellungsbeschlüsse
Öffentliche Auslegung
Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg hat in ihrer Sitzung am 16.12.2022 die Aktualisierung der Aufstellungsbeschlüsse sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Entwürfe der o. g. Flächennutzungsplanänderung und des o. g. Bebauungsplans beschlossen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren gemäß § 8 BauGB durchgeführt.
Die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans (vorhabenbezogener Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan) mit Begründungen, Umweltbericht und den aus Sicht der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit von Montag, 16. Januar bis einschl. Freitag, 17. Februar 2023 im Foyer des Stadtbauamtes, Barfüßerstraße 11, 35037 Marburg während der Dienstzeiten Montag bis Mittwoch von 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr; Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr; Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Zusätzlich können die Unterlagen im Internet unter https://www.marburg.de/bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden.
Umweltbezogene Informationen liegen zu den folgenden Themenbereichen vor:
- Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung (Untere Naturschutzbehörde, BUND)
- Klimaschutz (BUND, Fachdienst Stadtgrün und Friedhöfe)
- Grünflächen, Bepflanzung, Dachbegrünung (BUND, Untere Naturschutzbehörde, Fachdienst Stadtgrün und Friedhöfe)
- Abwasser/Entwässerung/Niederschlagswasser (BUND, Regierungspräsidium Gießen, Untere Naturschutzbehörde, Landkreis Marburg-Biedenkopf)
- Wasser- und Bodenschutz (BUND, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Regierungspräsidium Gießen, Fachdienst Stadtgrün und Friedhöfe, Untere Naturschutzbehörde)
- Immissionsschutz (Regierungspräsidium Gießen, Fachdienst Stadtgrün und Friedhöfe)
Stellungnahmen zu der Planung können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hinge-wiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Mit dem Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Seniorenzentrums mit Pflegeeinrichtung und angegliederten barrierefreien Wohnungen im Stadtteil Michelbach geschaffen werden.
Marburg, 07.01.2022
Der Magistrat, Fachdienst Stadtplanung und Denkmalschutz
i. A. Dipl.-Ing. Klug, Fachdienstleiterin