hier: Nachrücken in den Ausländerbeirat
Das Mitglied des Ausländerbeirates, Herr Emri Ismani, Wahlvorschlag Interkulturelle Liste (IKL), legte sein Mandat im Ausländerbeirat mit Wirkung vom 22.07.2022 nieder und ist somit aus dem Ausländerbeirat ausgeschieden.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz in der zurzeit gültigen Fassung rückt die*der nächste noch nicht berufene Bewerber*in des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen in die Vertretungskörperschaft nach.
Daher rückt in den Ausländerbeirat nach:
Frau Hala Ghoname
35037 Marburg
Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des entsprechenden Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Universitätsstadt Marburg, Barfüßerstraße 50, Zimmer 122, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).
Marburg, 16.09.2022
DIE WAHLLEITERIN
DER UNIVERSITÄTSSTADT MARBURG
gez.
Dr. Nicole Pöttgen
Ltd. Magistratsdirektorin