hier: Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnete Frau Isabella Aberle, Wahlvorschlag Klimaliste Marburg (KLIMALISTE), legte ihr Mandat mit Wirkung vom 01.08.2022 nieder.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der zurzeit gültigen Fassung rückt die*der nächste noch nicht berufe Bewerber*in des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen in die Vertretungskörperschaft nach. Die nächste noch nicht berufene Bewerberin Frau Lea Doobe hat auf ihr Mandat unwiderruflich verzichtet, der nächste noch nicht berufene Bewerber Herr Philipp Bengel hat den Hauptwohnsitz aus Marburg verlegt und damit die Wählbarkeit für die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg verloren und die*der nächste noch nicht berufene Bewerber*in Herr Dr. Istemi Kuzu sowie Frau Marina Yang haben auf ihr Mandat ebenfalls unwiderruflich verzichtet. Daher rückt in die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg nach:
Frau Jana Ullrich, 35041 Marburg.
Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des entsprechenden Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Universitätsstadt Marburg, Barfüßerstraße 50, 1. Stock, Zimmer 122, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz).
Marburg, 26.09.2022
Die Wahlleiterin
der Universitätsstadt Marburg
gez.
Dr. Nicole Pöttgen
Ltd. Magistratsdirektorin