Ab dem25. Juni 2021 greift im Landkreis Marburg-Biedenkopf die
Corona-Schutzverordnung
die MZH kann nun auch wieder für private Veranstaltungen unter den unten beschriebenen Bedingungen genutzt werden:
Für die Nutzung der Bürgerhäuser gelten bei einer Inzidenz bis 50 folgende Regeln:
Für private Veranstaltungen, bis zu einer Teilnehmerzahl von 25 Personen, bestehen
aktuell keine Auflagen.
Für private und/oder professionelle Veranstaltungen, ab einer Teilnehmerzahl über
25 bis zu maximal 250 Personen, gelten folgende Auflagen:
o Tagesaktueller PCR- oder Antigen-Test
o Abstands- und Maskenpflicht sowie Hygienekonzept
o Kontaktdatenerfassung in elektronischer Form
o In Ausnahmefällen, kann das Gesundheitsamt eine höhere Teilnehmerzahl bei
Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der übrigen
Voraussetzungen, gestatten
Die tagesaktuellen Corona-Auflagenregeln finden Sie unter folgendem Link
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/weiter-besonnen-und-achtsam-bleiben
Der Mieter* bzw. Veranstalter*in muss am Veranstaltungstag die aktuelle Änderung der
Verordnung überprüfen. Ebenso ist er für die Einhaltung der Regeln nach der Verordnung
verantwortlich.