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Alkoholverbot in der Marburger Innenstadt

An besonders frequentierten Orten

Der Corona-Stab des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat ein Alkoholkonsumverbot für besonders publikumsträchtige öffentliche Bereiche im Landkreis ab 1. April beschlossen. Dies betrifft auch zahlreiche Bereiche in der Universitätsstadt Marburg. Davon losgelöst gilt im gesamten Stadtgebiet im öffentlichen Raum immer dann eine Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Meldung vom 31.03.2021Letzte Aktualisierung: 24.08.2023
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