Das Alkoholverbot gilt in Marburg zunächst bis zum 9. Mai rund um die Uhr für folgende Straßen und Plätze:
- Lahnterrassen
- Elisabeth-Blochmann-Platz
- Gerhard-Jahn-Platz
- Vorplatz Erwin-Piscator-Haus
- Vorplatz des Hauptbahnhofs samt Busbahnhof
- Schlosspark
- Dallesplatz im Stadtteil Ockershausen
- Schülerpark
- Northampton-Park
- Lahnvorland und Lahnauen von Südspange (L 3125 bis Afföllerwiesen/Heinrich-Pöttner-Brücke
- Alter Botanischer Garten
- Hanno-Drechsler-Platz
- Untergasse
- Barfüßerstraße
- Markt
- Ritterstraße
- Schlosstreppe
- Schlosssteig
- Marktgasse
- Hofstatt
- Lahntor
- Hirschberg
- Reitgasse
- Wettergasse
- Neustadt
- Steinweg
- Pilgrimstein
- Rudolphsplatz
- Bahnhofstraße
- Christa-Czempiel-Platz
- Ortenbergsteg
- Nikolaistraße
- Lutherischer Kirchhof
- Friedrichsplatz
- Messeplatz Marburg
Der Corona-Stab des Landkreises erörtert kontinuierlich die Lage sowie geeignete und angemessene Maßnahmen zur Reaktion auf das Corona-Infektionsgeschehen. Den Rahmen dafür setzt neben dem Infektionsschutzgesetz des Bundes sowie der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes insbesondere das Eskalationskonzept der Hessischen Landesregierung.
Die hierzu notwendige Regelung per Allgemeinverfügung wird im Laufe des 31. März hier veröffentlicht.
Zudem prüft der Landkreis auf Grundlage des Eskalationskonzeptes der Landesregierung weitergehende Maßnahmen für den Fall, dass die Inzidenz für mehrere Tage die Marke von 200 überschreitet.