Nach dem Hessischen Schulgesetz in der ab 01. August 2005 geltenden Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017, beginnt für alle Kinder, die bis zum 30.06.2019 das 6. Lebensjahr vollenden (hierzu gehören auch die Kinder, die am 01.07.2013 geboren sind), die Schulpflicht am 01.08.2019.
Im März 2018 werden die Kinder für die Aufnahme im Jahr 2019 an der zuständigen Grundschule angemeldet. Sie erhalten dazu ein entsprechendes Anschreiben der Grundschule.
Für das Schuljahr 2019/2020 findet die Anmeldewoche (Vorstellung in der Schule) in der Zeit vom 12.03. – 16.03.2018 statt.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder aufgenommen werden, die in der Zeit vom 02.07.2013 bis 01.01.2014 geboren sind.
Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter der jeweiligen Grundschule.
Durch die Bildung von Schulbezirksgrenzen ist festgelegt, welche Grundschule von Ihrem Kind besucht werden muss.
Nähere Informationen erhalten Sie an der für Sie zuständigen Grundschule (siehe Schulbezirke).
Erfolgt eine Anmeldung in der Freien Waldorfschule, der Freien Schule Marburg, der Bettina-von-Arnim-Schule oder der Montessorischule, informieren Sie bitte die für Ihr Kind eigentlich zuständige Grundschule.