Für das Bauen auf Grundstücken gelten besondere Regeln – ein Bebauungsplan etwa kann beispielsweise regeln, wieviele Stockwerke ein Gebäude haben darf oder wie die Fassadenbegrünung oder das Dach aussehen sollten, damit sich das Gebäude in die Umgebung einpasst. Wer ein Grundstück kaufen oder auf seinem eigenen Grundstück den Bau von (weiteren) Gebäuden planen möchte, kann sich vorab kostenlos bei der Stadt Marburg darüber informieren, welche Regeln für das betreffende Grundstück gelten. Diesen Service der Planungsrechtsauskunft gibt es ab sofort auch online.
Fragen rund um neue Garage, Aufstockung, Neubau und Co. direkt klären
Bauträger*innen und Interessierte können die Stadt Marburg zu einer frühzeitigen Bauberatung kontaktieren – über den neuen Online–Service "Planungsrechtauskunft". Wer eine Bauabsicht hat, kann sich so mit Fachleuten der Stadtverwaltung abstimmen und Fragen rund um das Thema Bauen im Sinne des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung stellen – egal ob es um den Bau einer Garage, um eine Gaube, ein Nebengebäude, eine Gebäudeaufstockung oder einen kompletten Neubau oder andere Großprojekte geht. Das kann Kosten sparen, die beispielsweise entstehen, wenn direkt ein offizieller Bauantrag eingereicht wird, der nicht dem geltenden Bebauungsplan entspricht – und der Architekt das Bauvorhaben dann nochmals anpassen muss.
Die Planungsrechtsauskunft ist eine frühzeitige Abstimmung mit der Stadtverwaltung bei Bauvorhaben. Sie ist kostenlos. Sie ersetzt aber nicht den offiziellen Bauantrag und entspricht auch keiner formellen Bauvoranfrage nach der Hessischen Bauordnung
Und so geht’s:
Der neue Online-Service kann sowohl zuhause am Computer als auch unterwegs auf dem Smartphone abgerufen werden. Der Service steht ab sofort allen Bürger*innen und Interessierten kostenfrei auf digital.marburg.de zur Verfügung und ist unter dem Stichwort Planungsrechtsauskunft zu finden.
Wer sie nutzen möchte, muss zunächst Kontaktdaten eingeben. Dann müssen das betreffende Grundstück und das Anliegen angegeben werden. Optional können auch erläuternde Dateien, wie etwa Pläne, Karten und Fotos angehängt werden. Das Datenpaket erhalten dann Fachleute der Stadt Marburg. Mitarbeiter*innen des Fachdienstes Stadtplanung und Denkmalschutz werden sich dann mit der Person in Verbindung setzen, die die Anfrage gestellt hat, um erste planungsrechtliche Auskünfte zu geben.
„Die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung arbeiten bürgernah und lösungsorientiert. Mit der Online-Planungsrechtsauskunft verbessern wir unseren Service weiter: Wer ein Bauvorhaben hat, kann zu jeder Tageszeit eine Anfrage an die Stadtverwaltung stellen – die Mitarbeiter*innen können zugehörige Daten und Infos heraussuchen und haben für die Bauwilligen direkt eine erste Auskunft, wenn sie diese kontaktieren“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies.