Die Broschüre liegt ab sofort im Gleichberechtigungsreferat im Rathaus zum Abholen bereit. Sie kann auch hier heruntergeladen werden
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende in Hessen haben zusätzlich zum Erholungsurlaub einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Die Voraussetzung: Ihr Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten. Bildungsurlaub dient der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung. Eine Einschränkung gibt es für Auszubildende: Sie haben ausschließlich einen Anspruch zur Teilnahme an einer Veranstaltung der politischen Bildung. Das Gleiche gilt für Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte sowie für Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Unternehmen als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind (freie Mitarbeiter/innen, Heimarbeiter/innen). Der Gesetzestext dazu kann unter www.bildungsurlaub.hessen.de nachgelesen werden.
Pro Jahr steht allen Beschäftigten in Hessen, die in einer Fünf-Tage-Woche arbeiten, ein Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub zu. Bei einer längeren oder kürzeren regelmäßigen Wochenarbeitszeit verlängert oder verkürzt sich der Anspruch entsprechend.
Anspruch auf Bildungsurlaub kann auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden – mit schriftlicher Erklärung. Der Antrag auf Bildungsurlaub muss so frühzeitig wie möglich bei der Arbeitgeberin und dem Arbeitgeber gestellt werden – mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung geschehen.