© Philipp Höhn, Stadt MarburgDer Baum bildet durch seine imposante Erscheinung, in Verbindung mit einer gleichartigen Buche auf dem gegenüberliegenden Grundstück, eine markante und malerische Situation in der Straße, fast schon ein „Tor zur Oberstadt“.
Die Erkrankung der Buche ist jedoch nicht mehr aufzuhalten. Zu einem massiven Schaden im unteren Stammbereich mit einer erheblichen Höhlung kommt ein Pilzbefall mit Kretzschmaria deusta (Brandkrustenpilz), der Moderfäule besonders im Wurzelbereich verursacht. Im letzten Jahr war eine deutlich reduzierte Blattentwicklung in der Krone festzustellen, was auf erheblichen Vitalitätsverlust hinweist. Das Absterben einzelner Kronenbereiche mit daraus folgender Gefährdung durch abfallende Äste ist zu befürchten.
© Philipp Höhn, Stadt MarburgBürgermeister Dr. Franz Kahle erläuterte: „Anträge zur Fällgenehmigung erfahren nur selten Zustimmung. In diesem Fall aber ist die Beurteilung der Sachverständigen eindeutig.“ Nicht immer sei von außen erkennbar, unter welchen Krankheiten ein Baum leide. Auf dem Stadtgebiet seien vom Brandkrustenpilz befallene Bäume bereits mehrfach ohne stärkeren Wind umgefallen. Das gelte es zu vermeiden. Aus diesem Grund wurde der Baum von der Baumschutzsatzung der Universitätsstadt Marburg am 11. Februar 2016 befreit.
Gerd Schüssler vom Fachdienst Stadtgrün, Klima- und Naturschutz ergänzte: „Als Ausgleich zum Verlust der Blutbuche haben wir eine Ersatzpflanzverpflichtung erlassen.“ Er gehe davon aus, dass ein Laubbaum an gleicher Stelle gepflanzt werde. Denkbar sei beispielsweise eine Süßkirsche oder eine Esskastanie.