Wer darf wählen?
Wahlberechtigt für die Kommunalwahl und die Oberbürgermeisterwahl sind alle, die am 14. März volljährig sind und die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder Staatsangehörige eines anderen EU-Staates sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Außerdem müssen sie seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag in Marburg ihren Hauptwohnsitz haben. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Alle ausländischen Einwohner*innen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 6 Wochen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in Marburg haben sind für die Ausländerbeiratswahl wahlberechtigt.
Was wird gewählt?
Es stellen sich 9 Kandidaten zur OB-Wahl. 429 Marburger*innen kandidieren für die Stadtverordnetenversammlung. Für 25 Ortsbeiräte in den Marburger Stadtteilen gibt es 435 Kandidierende. Der Wahl zum Ausländerbeirat stellen sich 65 Menschen.
Insgesamt 59 Kandidat*innen werden in die Stadtverordnetenversammlung gewählt, 81 in den Kreistag. Drei bis neun Bewerber*innen kommen - je nach Größe des Bezirks - in die jeweiligen Ortsbeiräte.
Wie wird gewählt?
Es gibt bei der Kommunalwahl drei Stimmzettel: Für Ortsbeirat, für Stadtverordnetenversammlung und für den Kreistag. Wer hier einer gesamten Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert das Vertrauen schenken möchte, kann ein Kreuz in der Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis direkt in der Kopfzeile machen. Die Stimmen werden so gleichmäßig an die Kandidat*innen auf der gewählten Liste vergeben. Es darf nur ein Listenkreuz gemacht werden.
In Hessen ist bei der Kommunalwahl allerdings auch das Kumulieren und Panaschieren möglich. Wähler*innen können Stimmen an Einzelpersonen einer oder mehrerer Parteien vergeben. Für das Stadtparlament gibt es 59 Sitze, daher können Wähler*innen hier auch 59 Einzelstimmen vergeben – bis zu drei Einzelstimmen pro Kandidat*in. Beim Kreistag können 81 Stimmen vergeben werden (81 Sitze gibt es im Kreistag).
Beide Verfahren sind auch kombinierbar. Wähler*innen können ein Listenkreuz setzen und dennoch Stimmen über Kumulieren und Panaschieren an einzelne Kandidierende verteilen. Wer bei einer Liste ein Kreuz macht, kann außerdem einzelne Bewerber*innen streichen. Diese erhalten dann keine Stimme.
Wähler*innen sollten sich vorab über das genaue Wahlsystem informieren, damit sie keine Stimme verschenken. Musterstimmzettel für die Wahlen der Ortsbeiräte und der Stadtverordnetenversammlung werden am ersten Wochenende im Februar an alle Haushalte in der Stadt Marburg verteilt. Über diese Muster-Stimmzettel können die Wähler*innen sich bereits über Listen und die Plätze der Kandidierenden informieren. Auf der Rückseite des Musters zur Stadtverordnetenversammlung gibt es außerdem Erläuterungen zur Stimmabgabe.
Alle Musterstimmzettel sind auch auf der Internetseite der Stadt Marburg hier veröffentlicht und im Wahlamt, Rathaus, Markt 1, EG.
Für die Oberbürgermeister*in-Wahl gibt es einen Stimmzettel, auf dem alle neun Kandidierenden aufgelistet sind. Hier können die Wähler*innen eine Stimme für eine Person abgeben. Erhält kein Bewerber und keine Bewerberin in diesem Wahlgang mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen, dann kommen die beiden Bewerber*innen mit den besten Ergebnissen in eine Stichwahl. Diese findet dann am 28. März statt.
Wählen und Corona
Die Stadt Marburg geht davon aus, dass es auch am Wahltag am 14. März und bei einer eventuell stattfinden OB-Stichwahl am 28. März weiterhin Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geben wird. Die Stadt Marburg trifft alle notwendigen Vorkehrungen, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wähler*innen als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen.
Dazu zählen folgende Maßnahmen:
- Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Wahlraum werden auch Mund-Nasen-Bedeckungen für den Fall vorgehalten, dass Wähler*innen diese vergessen haben.
- Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass die Wahlräume regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wähler*innen eingehalten werden kann.
- Alle kontaktierten Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich desinfiziert.
- Für die Stimmabgabe liegen in den Wahlkabinen grundsätzlich Schreibstifte bereit. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Wähler*innen aber auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden.
- Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit Mund-Nasen-Bedeckungen ausgestattet.
Briefwahl ab 1. Februar beantragen
Wer jedes Infektionsrisiko ausschließen möchte, kann die Briefwahl in Anspruch nehmen. Die Briefwahlunterlagen können ab 1. Februar offiziell beantragt werden. Dazu benötigt es einen schriftlichen Antrag per E-Mail, Brief, Fernschreiben, Telegramm oder Telefax unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatums und Anschrift an:
Magistrat der Universitätsstadt Marburg,
Wahlamt, Rathaus, Erdgeschoss, Markt 1, 35037 Marburg,
Telefon: 0 64 21/2 01-17 24, Fax: 0 64 21/2 01-15 91, E-Mail: wahlen@marburg-stadt.de
Briefwahlunterlagen können außerdem digital über die Internetseite der Stadt Marburg (www.marburg.de) beantragt werden. Eine Antragstellung mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Antragsformulars oder mit dem auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten personalisierten QR-Code ist auch möglich. Die Wahlbenachrichtigung wird bis spätestens 21. Februar zugestellt.
Außerdem hat auch bei der nun anstehenden Wahl wieder das Wahlamt im Erdgeschoss des Rathauses geöffnet. Ab Montag können Marburger*innen unter Vorlage ihres Personalausweises dort direkt ihre Briefwahlunterlagen beantragen und in einer Wahlkabine vor Ort ihre Stimme abgeben oder die Unterlagen mit nach Hause nehmen.
Das Wahlamt ist montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet.
Wer die Briefwahl nutzen möchte, muss die Postlaufzeiten und auch die Bearbeitungszeit bei der schriftlichen Beantragung beachten. Im Wahlamt können Briefwahlunterlagen bis Freitag, 12. März, 13 Uhr vor Ort beantragt werden. Die roten Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, Sonntag, 14. März, um 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein. Wer eine schriftliche Vollmacht besitzt, kann auch für höchstens vier andere Personen Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen.
Wählen trotz kurzfristiger Erkrankung
Erleiden Wähler*innen eine nachgewiesene plötzliche Erkrankung und können deswegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen, können sie noch am Wahltag bis 15 Uhr Briefwahl im Wahlamt beantragen. Gleiches gilt, wenn Wähler*innen glaubhaft versichern können, die Briefwahlunterlagen nicht erhalten zu haben. Nur für diese Fälle hat das Wahlamt auch am Wahltag, 14. März, von 7.30 Uhr bis 18 Uhr und am Samstag, 13. März, von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet.
Wahlhelfer*innen können sich melden
Wer die Universitätsstadt Marburg bei der Durchführung der Wahlen in einem Wahllokal der 74 Wahlbezirke unterstützen möchte, kann dies als Wahlhelfer*in tun. Dafür sollten Interessierte in der Universitätsstadt Marburg wahlberechtigt sein und über ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, gute Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit sowie Teamfähigkeit verfügen.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer*in am Wahltag ist ein Ehrenamt. Es wird ein Erfrischungsgeld je nach Funktion in Höhe von 50 bis 60 Euro gewährt. Interessierte füllen bitte das Online-Bewerbungsformular hier aus.