„Vorsorgevollmachten und Betreuung, das gibt es in vielen Ländern nicht, zumindest nicht so wie in Deutschland. Deswegen informieren wir mit dem Betreuungsverein S.u.B. im BSF auch in anderen Sprachen,“ kündigt Maria Mahler aus der Geschäftsstelle des Ausländerbeirates an. Der Referent Werner Englert vom S.u.B. informiert darüber, worin der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und einer rechtlichen Betreuung besteht. Besprochen wird auch das Verfahren der Betreuer*innenbestellung, damit sich Angehörige und Betroffene gut darauf vorbereiten können.
Die Veranstaltung richtet sich an interessierte Bürger*innen und beginnt um 18 Uhr in den Räumen des BSF im Damaschkeweg 96 (Halleneingang). Flüsterübersetzung in türkischer und russischer Sprache wird angeboten.