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Gebühr zurück für Gewerbetreibende

Formloser Antrag genügt

Die Stadt Marburg erstattet den Unternehmer*innen die bereits gezahlten Sondernutzungsgebühren für die Zeit der Corona-Geschäftsschließungen zurück. Darauf weist die Gewerbeaufsicht der Stadt Marburg nochmal ausdrücklich hin.

Meldung vom 08.05.2020
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