Es geht dabei um die Gebühren, die Gastronomie und Geschäfte zahlen, wenn sie Stühle und Tische, Verkaufsauslagen und dergleichen im Außenbereich aufstellen. Da die Gewerbetreibenden diese Flächen während der Schließungen über Wochen nicht nutzen konnten, entfällt auch die Gebühr für diesen Zeitraum. Ein formloser Antrag per E-Mail an corona-stundung@marburg-stadt.de genügt.
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Gebühr zurück für Gewerbetreibende
Gebühr zurück für Gewerbetreibende
Formloser Antrag genügt
Die Stadt Marburg erstattet den Unternehmer*innen die bereits gezahlten Sondernutzungsgebühren für die Zeit der Corona-Geschäftsschließungen zurück. Darauf weist die Gewerbeaufsicht der Stadt Marburg nochmal ausdrücklich hin.