„Auch in den schwierigen Zeiten der Pandemie haben die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung ein offenes Ohr für die Anliegen unserer Bürger*innen“, sagte Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies. „Damit dies unter bestmöglichen Sicherheitsbedingungen für alle gelingt, gilt es, aufeinander Rücksicht zu nehmen und sich an die jeweils geltenden Regelungen zu halten.“
Denn aufgrund der gestiegenen Inzidenzen in Marburg, gelten im Stadtbüro, in der Ausländerbehörde und in weiteren städtischen Einrichtungen weiterhin die 3G- oder ab sofort die 2G-Plus-Regelung. Dies soll den Betrieb der Einrichtungen unter bestmöglichem Schutz für Bürger*innen und Mitarbeitenden ermöglichen. Die Stadt Marburg ist auch weiterhin für die Anliegen der Bürger*innen erreichbar: sei es je nach Einrichtung persönlich, per Mail, telefonisch oder über die Online-Plattform der Stadt unter digital.marburg.de. Könne jemand keinen entsprechenden Nachweis vorlegen, so empfiehlt OB Spies, mit den Mitarbeiter*innen der jeweiligen Einrichtung Kontakt aufzunehmen, denn gemeinsam finde sich immer ein Weg, das Anliegen zu bearbeiten
Stadtbüro und Standesamt:
Im Stadtbüro sowie in den Verwaltungsaußenstellen Cappel, Marbach und Wehrda gilt die 3G-Regelung (Zutritt für Geimpfte, Genesene oder durch eine offizielle Teststelle negativ Getestete). Wer keinen entsprechenden Nachweis vorlegen kann, wird gebeten, telefonisch mit dem Stadtbüro Kontakt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Warteräume im Haus können aufgrund der aktuellen Lage für Besucher*innen nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.
Die offenen Sprechstunden im Stadtbüro (dienstags von 8 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr) bleiben zunächst erhalten. Außerhalb der Sprechzeiten und um Wartezeiten zu verringern, können feste Termine vereinbart werden, etwa direkt im Terminkalender des Stadtbüros. Den Link dazu gibt es unter www.marburg.de/corona.
Für Eheschließungen im Standesamt sind aktuell das Paar, zwei Gäste und die Kinder des Paares unter Einhaltung der 3G-Regelung zugelassen.
Ausländerbehörde:
Auch in der Ausländerbehörde gilt weiterhin die 3G-Regelung. Die Ausländerbehörde arbeitet generell mit Terminvergabe - aufgrund der guten Erfahrungen mit dem System soll dies beibehalten werden. Terminanfragen für zum Beispiel Aufenthaltsgestattungen, Abholung von elektronischen Aufenthaltstiteln oder Adressänderungen gehen per Mail an terminabh@marburg-stadt.de.
Stadtverwaltung und Service digital:
Die häufigsten Anliegen, die die städtischen Mitarbeitenden bearbeiten, sind für Bürger*innen auch online direkt von zu Hause aus machbar. Unter digital.marburg.de können etwa Meldebescheinigungen und Parkausweise beantragt werden. Ebenfalls digital gibt’s unter anderem den Antrag für den Gründach-Zuschuss, den Bibliotheksausweis, Wohngeld, das einfache Führungszeugnis und die Sperrmüllabholung zu beantragen. Auch Hunde können auf dem Online-Portal angemeldet und abgemeldet werden.
Sport- und Freizeiteinrichtungen, AquaMar:
Aktuell zählt der Landkreis Marburg-Biedenkopf zu den Corona-Hotspots. Daher gilt in den städtischen Sporthallen sowie im Marburger Eispalast die 2G-Plus-Regelung.
Auch im AquaMar und im Hallenbad Wehrda gilt ab sofort die 2G-Plus-Regelung, so dass nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt erhalten. Kinder und Jugendliche, die ein regelmäßig geführtes Testheft aus der Schule vorlegen können, dürfen ebenfalls ins Schwimmbad. Kinder unter 6 Jahren, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keinen Testnachweis. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren, die kein Testheft führen, können auch mit einem negativen Antigentest (Schnelltest im Testzentrum, eigener Selbsttest reicht nicht aus) ins Schwimmbad – der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Stadtbücherei und Volkshochschule:
Damit Bildungsangebote auch in Pandemie-Zeiten für möglichst viele Menschen offenstehen, gilt in der Stadtbücherei weiterhin die 3G-Plus-Regel (Zutritt für Geimpfte, Genesene oder mit einem negativen PCR-Test). In der Volkshochschule gilt für alle Kurse der Gesundheitsbildung, die in Innenräumen stattfinden, die 2G-Plus-Regelung. Beim Betreten und Verlassen des Kurses besteht eine Maskenpflicht, jedoch nicht während des Kurses. Für alle anderen Kurse, die in Innenräumen stattfinden, greift die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Die Maskenpflicht gilt bei der 3G-Regelung beim Verlassen und Betreten des Kurses sowie während der Teilnahme. Generell ist die Einhaltung der AHA-L- Regeln (Abstand, Hygieneregeln, Alltag mit Maske und Lüften) zu beachten.
2G-Plus bedeutet:
- Doppelt geimpft und getestet
- Genesen und getestet
- Dreifach geimpft (geboostert)
- Genesen und doppelt geimpft
- Doppelt geimpft und genesen
- Geimpft, genesen, geimpft
- Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Zweitimpfung)
- Frisch genesen (max. 3 Monate ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
- Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Impfung)
Ausnahmen:
- Kinder unter 6 Jahren (keine Testnotwendigkeit)
- Unter 18 Jahren und Personen, die sich nicht impfen lassen können: mit aktuellem Test oder Testheft
- Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler: mit einem Test pro Woche im Testheft
Weitere Infos rund um Corona sind zu finden unter www.marburg.de/corona und werden fortlaufend aktualisiert.