Wer diesen Hinweis beachtet, leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt in der Stadt Marburg – und vermeidet Konflikte mit dem Bundesnaturschutzgesetz.
Denn: Sträucher, Gebüsch und Hecken sind wichtige Lebensräume für viele Tierarten. Amseln, Grünfinken, Rotkehlchen und viele andere Vogelarten sowie Kleintiere wie Igel verstecken sich gern im dichten Gestrüpp. Dort ziehen sie auch ihren Nachwuchs groß. Um die Tiere mit ihrem Nachwuchs insbesondere im Frühjahr und Sommer nicht zu beeinträchtigen oder durch den kräftigen Schnitt ins Gehölz gar zu töten, ist es wichtig, den richtigen Zeitpunkt für den notwendigen Pflegeschnitt zu wählen.
Die beste Zeit für den Gehölzschnitt ist von Oktober bis Februar. Der Schnitt im Winter hat mehrere Vorteile:
- Im unbelaubten Zustand ist das Astgerüst der Gehölze gut sichtbar, so dass beim Rückschnitt die natürliche Wuchsform der Pflanzen berücksichtigt werden kann.
- Ein großzügiger Rückschnitt im Winter erleichtert die Pflege der Hecken und Sträucher im Sommer. In der Wachstumsperiode müssen dann nur noch einzelne Äste zur Verkehrssicherheit an Straßen und Gehwegen entfernt werden.
- Anders als im Frühling und Sommer werden im Herbst und Winter keine brütenden Vögel beziehungsweise deren Gelege beeinträchtigt. Eine solche Beeinträchtigung ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz verboten (§44).
- Deshalb gilt in Deutschland: Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken und andere Gehölze nicht stark zurückgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder gar entfernt werden (§39 Bundesnaturschutzgesetz).
Sind die Gehölze und Sträucher geschnitten, stellt sich die Frage: Wohin mit dem Heckenschnitt? Die Antwort ist denkbar einfach: Das Schnittgut kann wie anderer Gartenabfall auch über die grüne Tonne entsorgt werden. Reicht einem Haushalt eine grüne Tonne nicht aus, stellt die Stadt gerne eine zweite grüne Tonne zur Verfügung – und zwar kostenlos.
Gehölzschnitt gehört nicht in den Wald
Gehölz- und Grünschnitt darf grundsätzlich nicht in der Landschaft entsorgt werden. Die illegale Ablagerung in Wald und Flur schadet Bäumen und Boden. Deshalb gilt sie als Verstoß gegen das Abfallbeseitigungsrecht und wird ordnungsrechtlich verfolgt.
Wer größere Mengen losen Baum- und Heckenanschnitts, die nicht in die grünen Tonnen passen, entsorgen möchte, kann die Abholung mit einer „Grünen Karte“ beantragen. Gegen eine Gebühr von 6,80 Euro pro Lkw-Ladung (acht Kubikmeter) wird das Schnittgut ganzjährig abgeholt. Die Ausnahme: Es wird kein Rasenschnitt und Laub abgeholt. Der Service gilt nur für Grundstücke, die auch von der Müllabfuhr angefahren werden (unbebaute Grundstücke im Außenbereich sind ausgeschlossen).
„Grüne Karten“ liegen in Banken und Sparkassen, im Stadtbüro, in der Mobilitätszentrale der Stadtwerke (Weidenhäuser Straße 7), in den Verwaltungsaußenstellen der Universitätsstadt Stadt Marburg sowie bei den Ortsvorstehern aus. Fragen zur „Grünen Karte“ beantworten die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dienstleistungsbetriebs Marburg (DBM) unter (06421) 201-1688 und 201-1689.
Haben Sie weitere Fragen zum Hecken- und Strauchschnitt oder wollen Sie noch mehr für die Artenvielfalt in Ihrem Garten oder an Ihrem Haus tun? Die Untere Naturschutzbehörde der Universitätsstadt Marburg hilft Ihnen gerne weiter.
Kontakt: (06421) 201-1708, naturschutz@marburg-stadt.de,