© Birgit Heimrich, Stadt Marburg
„Als Kommunalverwaltung mit einem Fokus auf Bürger*innen-Service bauen wir unsere Onlinedienste konsequent weiter aus. Der nächste Schritt ist die Möglichkeit, Anträge und Dokumente digital zu unterschreiben. Es freut uns außerordentlich, dass wir damit zu den 15 ausgewählten Modellkommunen in Hessen zählen“, sagt Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies. Mit der Einführung einer digitalen Unterschrift hatte sich die Universitätsstadt Marburg als OZG-Modellkommune beworben. Zur Umsetzung des OZG und zur Digitalisierung von Behördengängen unterstützt das Land Hessen Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Verbünde bei ihren Digitalisierungsvorhaben finanziell. Im Rahmen des Förderprogramms „OZG Hessen kommunal“ erhält Marburg vom Land Hessen 87.000 Euro.
Mit dieser Förderung wird die Universitätsstadt in den nächsten zweieinhalb Jahren eine „leicht zu bedienende“ digitale Unterschrift in ihre Onlinedienste integrieren. „Behördengänge, die noch immer einer Unterschrift bedürfen, können mit der digitalen Unterschrift zukünftig bequem von zuhause oder unterwegs erledigt werden“, erläutert der OB. Damit wird der Weg ins „Rathaus“ für noch mehr Behördengänge nicht mehr nötig sein. Auch auf den Versand von unterschriebenen Unterlagen per Post kann dann verzichtet werden.
Die digitale Unterschrift – qualifizierte elektronische Signatur – bildet in der digitalen Welt das Gegenstück zur Unterschrift auf Papier. Sie soll den Bürger*innen in Online-Anträgen zu Verfügung stehen. Sie muss einfach zu bedienen und zu benutzen sein.
Die Stadt Marburg arbeitet für die Lösung dieser Frage mit den Partnern yes®, Sparkasse Marburg-Biedenkopf und Volksbank Mittelhessen zusammen: Bürger*innen sollen ihr Online-Banking für die digitale Unterschrift nutzen können.Die Kund*innen können dann innerhalb von Online-Anträgen der Stadt über einen Aufruf in ihrem Online-Banking digital unterschreiben. Der Vorteil: Sie müssen sich nicht zusätzlich registrieren, sie brauchen kein technisches Verständnis über elektronische Zertifikate und müssen keine weitere Technik anschaffen. Der Datenfluss zwischen den Partnern wird für die Kund*innen transparent dargestellt.
Für den Einstieg „Digital unterschreiben bei Online-Diensten“ der Universitätsstadt Marburg wird das SEPA-Lastschriftmandat für überwiegend wiederkehrende Zahlungen wie Grundsteuer und Müllabfuhrgebühr auf die Möglichkeit zur digitalen Unterschrift umgestellt. Damit können Bürger*innen schnell und effizient die Genehmigung für SEPA-Lastschriften ohne Postversand und komplett online erteilen.
Weitere Informationen gibt es bei der Koordinierungsstelle Digitale Verwaltung der Stadt Marburg, Dr. Karen Verbist, (06421) 201-1426, digital@marburg-stadt.de.
Zum Hintergrund:
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, sämtliche Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital zugänglich zu machen. Das Land treibt die Digitalisierung der Verwaltung über die Projekte der „OZG-Modellkommunen“ weiter voran. Die Universitätsstadt Marburg hatte neben 21 weiteren hessischen Kommunen, Landkreisen und Verbünden interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ-Verbünde) eine Bewerbung eingereicht. Die Bewerbungen wurden nach Kriterien wie Wiederverwendbarkeit, Regionalität sowie Nutzerfreundlichkeit bewertet. Der Hessische Landkreistag, der Hessische Städtetag sowie der Hessische Städte- und Gemeindebund trafen die Auswahl der 15 besten Konzepte. Sie werden nun vom Hessischen Innenministerium finanziell fördert. Marburg erhält 87.000 Euro.
Die Universitätsstadt Marburg setzt in ihrer Digitalisierungsstrategie auf die Schaffung eines umfassenden digitalen Serviceangebots für ihre Kunden*innen sowie auf die Optimierung der dahinterliegenden Prozesse. Angestrebt wird eine volldigitalisierte serviceorientierte Verwaltung.
Allerdings: Die Bürger*innen „können“ den Online-Service der Stadt Marburg nutzen, sie „müssen“ es aber nicht. Nur die Stadt „muss“ – und zwar, die Leistungen bis Ende 2022 auch online anbieten. Wer dagegen als Bürger*in nicht online sein kann oder will, darf natürlich weiterhin persönlich – in der Corona-Zeit am besten mit vorheriger Terminabsprache – vorbeikommen und seine Angelegenheiten direkt und/oder auf dem Post- und Papierweg regeln.