Im Umlaufbeschluss – also ohne Sitzung mit persönlichen Kontakten, sondern auf schriftlichem Weg – hat der Magistrat der Stadt Marburg das von Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies initiierte Eine-Million-Euro-Paket zur Unterstützung von gemeinnützigen Einrichtungen, Institutionen, Vereinen und Verbänden verabschiedet. Damit können alle diejenigen eine Unterstützung beantragen, die bereits durch die Stadt Marburg gefördert werden und nun durch das Corona-Virus COVID-19 einen wirtschaftlichen Schaden haben, der sie in ihrer Existenz gefährdet.
„Wir müssen aktuell auch an diejenigen denken, die nun wirtschaftlich stark von der Corona-Krise betroffen sind. Es gibt Vereine und Institutionen, die deutlich die Auswirkungen spüren und sich zum Teil sogar in ihrer Existenz bedroht sehen“, sagte OB Spies, als er das Hilfspaket ankündigte. „Diese vielen gemeinnützigen Vereine und Institutionen gehören zu unserer Stadt, bilden einen wichtigen Teil unserer kulturellen, sozialen und sportlichen Strukturen und unseres guten Zusammenlebens. Deswegen wollen wir als Stadt auch einen Beitrag dazu leisten, dass sie die Krisenzeit überstehen können.“
„Die Stadt Marburg kann nicht alle entstehenden wirtschaftlichen Verluste vollständig ausgleichen. Aber wir wollen helfen, die wirtschaftlichen Folgen abzumildern“, so Bürgermeister Wieland Stötzel und Stadträtin Kirsten Dinnebier. Sie haben die Richtlinien in Vertretung für OB Spies, der krankheitsbedingt derzeit nicht im Dienst ist, in den Magistrat eingebracht.
Das ist der Beschluss:
- Alle gemeinnützigen Einrichtungen, Institutionen, Vereine und Verbände sowie sonstige freie Akteur*innen – beispielsweise Kulturschaffende – können einen Zuschuss beantragen, wenn sie bereits von der Stadt Marburg finanzielle Zuschüsse oder vergleichbare Zuwendungen erhalten.
- Voraussetzung ist, dass die Antragsteller*innen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in eine existenzbedrohende Situation gekommen sind.
- Außerdem können Zuschüsse ausgezahlt werden für Projekte, die im Auftrag der Stadt Marburg begonnen wurden – aber wegen der Corona-Krise nicht planmäßig umgesetzt werden können.
Die bereits Geförderten können ihre Anträge ab sofort an den Fachdienst richten, der ihnen auch normalerweise die Förderungen auszahlt. Dort wird jeder Einzelfall entsprechend der Richtlinie geprüft und kurzfristig entschieden. Bestandteil der Prüfung ist unter anderem, ob weitere Fördermöglichkeiten beispielsweise durch Bund oder Land bestehen. Der städtische Zuschuss erfolgt hier nachrangig – das heißt, wenn kein anderes Programm greift.
Die „Richtlinien für die Unterstützung von durch die Universitätsstadt Marburg bereits Geförderten zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19“ sowie den Antrag erhalten die Geförderten bei ihren zuständigen Fachdiensten sowie hier zum Download (Antrag / Richtlinien). In Kürze wird zusätzlich die elektronische Antragsstellung freigeschaltet.