Organisationen, Vereinen und Verbänden können Delegierte für die Wahl benennen. Aber auch Menschen, die keiner Organisation angehören, können ihre Delegierten für die Wahl bestimmen. Voraussetzung ist, dass sie ihren ersten Wohnsitz in Marburg haben. Es gibt eine gesonderte Wahlveranstaltung für nichtorganisierte Menschen mit Behinderung. Je zehn Anwesende wird eine delegierte Person gewählt.
Die Wahlversammlung der Nichtorganisierten findet am Dienstag, 9. März, um 16.30 Uhr im Jugend- und Sozialamt, Friedrichstr. 36, 35037 Marburg, Tagungsraum 2. UG, statt. Um die geltenden Hygienestandards bei der Versammlung einhalten zu können, ist für die Teilnahme an der Wahlversammlung eine Anmeldung bis Donnerstag, 4. März, beim Fachdienst Soziale Leistungen, Kerstin Hühnlein, unter (06421) 20-1525 oder behindertenhilfe@marburg-stadt.de erforderlich. Bei der Wahlversammlung sind Personal- und Schwerbehindertenausweis vorzulegen.