Um dabei auch der Natur selbst einen guten Start zu bereiten, sollten bei der Planung und der Durchführung einige Dinge berücksichtigt werden.
Das Holz, das dem Osterfeuer Nahrung geben soll, wird oft schon Wochen vor dem Fest zusammengetragen und aufgeschichtet. Manche Kleintiere, wie die Igel, erkennen in diesen Holzstapeln und Reisighaufen Unterschlupfmöglichkeiten, in denen sie ungestört den Tag verbringen können. Und manche Vogelarten, die schon früh im Jahr mit dem Nestbau beginnen (z.B. der Zaunkönig), finden hier scheinbar optimale Verstecke für ihre Nachkommen.
Fatal für die Tiere, wenn dann ohne Vorwarnung ihr Versteck in Flammen aufgeht.
Deswegen:
- Schichten Sie das Material erst am Tag vor dem Osterfeuer auf dem Brennplatz auf. Die Gefahr, dass sich hier in der Zwischenzeit Wildtiere einfinden, ist äußerst gering.
- Sollte es in Ausnahmefällen erforderlich sein, das Material schon vorher beim Brennplatz zu lagern, schichten Sie es bitte kurz vor dem Abbrennen noch einmal um. So haben die Tiere wenigstens die Möglichkeit, das Weite zu suchen. Besser wäre es allerdings, wenn sie gar nicht erst gestört werden müssten (s.o.).
Wichtig ist auch die richtige Wahl des Abbrennplatzes
In der Regel werden die Osterfeuer über Jahre hinweg an derselben Stelle abgebrannt. In diesen Fällen ist es unwahrscheinlich, dass wertvolle Standorte durch die hohen Temperaturen des Feuers oder durch Zertreten beeinträchtigt werden. Bei der Wahl eines neuen Platzes für das Osterfeuer sind aber einige Dinge zu berücksichtigen:
- Auf Grünflächen besteht immer die Gefahr, dass Standorte seltener Pflanzen und Lebensräume bedrohter Kleintiere beeinträchtigt oder gar zerstört werden. Deshalb sollten Sie bei der Wahl des Abbrennplatzes unbedingt Fachleute zu Rate ziehen. Ein guter Ansprechpartner hierfür ist die Untere Naturschutzbehörde. Unproblematisch in naturschutzfachlicher Hinsicht sind in der Regel befestigte Flächen.
- Der Abbrennplatz muss mindestens 50 Meter Abstand zu Bäumen und Sträuchern haben. Damit ist gewährleistet, dass das Feuer nicht überspringen kann. Auch wird so vermieden, dass Gehölze durch die große Hitze des Feuers zu Schaden kommen.
Außerdem ist die Wahl des Materials, das verbrannt werden soll, wichtig:
- Verwenden Sie ausschließlich unbehandeltes, naturbelassenes Holz oder Baum- und Strauchschnitt. Behandeltes Material (dazu zählen auch Holzpaletten!) kann beim Verbrennen Gase freisetzen, die gesundheitsschädlich sind und die Umwelt schädigen können.
- Um starke Rauchentwicklung zu vermeiden, sollten möglichst keine Pflanzenteile verbrannt werden, an denen sich Blätter oder Nadeln befinden. Außerdem sollte das Material möglichst trocken sein.
Es versteht sich von selbst, dass Brauchtumsfeuer nicht für die Abfallentsorgung genutzt werden dürfen!
Dafür gibt es die Spermüllsammlung, die unkompliziert beantragt werden kann und zweimal im Jahr kostenlos ist. Die Abholung von Gartenabfällen, die nicht in die Grüne Tonne passen, kann mit der sog. Grünen Karte beantragt werden und kostet je angefangener Wagenladung 6,80 Euro.
Bei Fragen zu Entsorgung wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Marburg GmbH:
Telefon: 205-850
E-Mail: abfallservice@swmr.de
Für Fragen zu Naturschutzaspekten stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
Magistrat der Universitätsstadt Marburg
Fachdienst Umwelt- und Naturschutz, Fairer Handel, Abfallwirtschaft – Untere Naturschutzbehörde
Telefon: 6421/201-1708, E-Mail: naturschutz@marburg-stadt.de
Übrigens: All dies gilt auch für alle anderen Feuer, die im Lauf des Jahres abgebrannt werden sollen!
Zwar steht bei Feuern in Herbst und Winter nicht zu befürchten, dass in dem aufgeschichteten Material Vögel brüten. Es besteht aber die Gefahr, dass Tiere, die sich bereits zum Winterschlaf zurückgezogen haben, zu Schaden kommen.
Grundsätzlich müssen alle Feuer – Brauchtumsfeuer (Osterfeuer, Maifeuer etc.), sog. Abraumfeuer aber auch Feuer im privaten Rahmen - spätestens 14 Tage vor dem Abbrennen beim Magistrat der Universitätsstadt Marburg, Fachdienst Gefahrenabwehr und Gewerbe angezeigt werden!
Erkundigen Sie sich bitte unter der Telefonnummer: 06421/201-1469