Die Sperrung betrifft den 27. November sowie den 4., 11. und 18. Dezember jeweils in der Zeit von 10 bis 19 Uhr. Der Anliegerverkehr bis zum Kornmarkt ist davon ausgenommen.
Ebenso sind Menschen mit Schwerbehinderten-Parkausweis und Taxen von der Sperrung ausgenommen. Ansonsten wird die Zufahrt in die Oberstadt nur in Notfällen gestattet. Die Abfahrt von den Parkplätzen vom Schuhmarkt bleibt in Richtung Untergasse/Lahntor gewährleistet. Die Abfahrt vom Lutherischen Kirchhof erfolgt während der Sperrzeit über die Windgasse und die Ritterstraße. Der Schlossbus wird an den genannten Samstagen nicht über den Marktplatz fahren. Die Haltestelle „Sybelstraße“ wird entsprechend vorverlegt.