„Wir wissen, dass angesichts der Corona-Lage auch viele ausländische Studierende, die fern von ihren Familien leben und keine sozialen Leistungen in Anspruch nehmen können, unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten oder davon bedroht sind“, sagt Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies. „Deshalb haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde frühzeitig nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, um die Studierenden zu entlasten – das entspricht unserem Anspruch, Willkommensbehörde zu sein“, so Spies.
Damit – unverschuldete – Finanzierungsnöte der ausländischen Studierenden nicht noch größer werden, wird die aktuelle Lage bei Anträgen über die Verlängerung von studentischen Aufenthaltstiteln berücksichtigt. Bei allen Entscheidungen bis 31. Dezember 2020 gilt nun:
- Statt eines Sperrkontos als Finanzierungsnachweis genügt nun ein aktueller Kontoauszug eines Girokontos mit mindestens 5000 Euro Guthaben.
- Statt des Nachweises einer Beschäftigung zur Finanzierung wird nun der besonderen Situation der/des Betroffenen im Einzelfall Rechnung getragen.
Diese Verfahrensweisen basieren auf der aktuellen Corona-Rechtslage. Daran orientiert sich auch die Geltungsdauer.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie gelten beim Fachdienst Ausländerbehörde der Universitätsstadt Marburg darüber hinaus weitere besondere Regelungen. Die Mitarbeiter*innen sind neben der Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail auch wieder persönlich vor Ort zu sprechen – nach vorheriger Terminvereinbarung, mit Maske und Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
Mit der Schließung der Verwaltung aufgrund der Corona-Pandemie Mitte März konnten vereinbarte Termine im Fallmanagement nicht mehr persönlich wahrgenommen werden. Auch mit der Wiedereröffnung der Ausländerbehörde können die Termine zwar noch nicht wieder in der gewohnten Form stattfinden. Trotzdem werden ihre Anliegen weiterbearbeitet. Alle betroffenen Personen wurden angeschrieben und werden zwei bis drei Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Termin von der Behörde kontaktiert. Die Ausländerbehörde bittet darum, dass alle Ausländer*innen ihre Briefkästen korrekt und gut leserlich beschriftet haben und aktuelle Kontaktdaten wie Telefonnummer und Email-Adresse mitteilen.
Anträge auf Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln können weiterhin per E-Mail oder Post gestellt werden. Das Antragsformular steht auf der Homepage zum Download bereit unter https://www.marburg.de/abh oder wird auf Anfrage auch per Brief übersandt. Dokumente, die der Fachdienst Ausländerbehörde ausstellt, werden per E-Mail, Brief oder Kurier zugestellt sowie auch an deutsche Botschaften ins Ausland per speziellem Kurierdienst versandt.
Die Mitarbeiter*innen des Fachdienstes Ausländerbehörde sind telefonisch unter (06421) 201-1010 montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr, per E-Mail an auslaenderbehoerde@marburg-stadt.de oder nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönlich zu erreichen.