Die Corona-Pandemie hält uns weiterhin alle in Atem und bringt viele Unternehmen und Selbständige in existenziell bedrohliche Situationen. Die Arbeitsagentur, das Land Hessen, der Bund sowie KfW-/Wi-Bank bieten verschiedene finanzielle Hilfen für die Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in Liquiditätsnöte kommen: Überbrückungsgeld III, Zuschussförderung (November-/Dezemberhilfe), Kreditförderung (KfW, Wi-Bank), Kurzarbeitergeld, Neustarthilfe für Soloselbständige u.v.m.
Die IHK Kassel-Marburg bietet auf Ihrer Internetseite eine sehr übersichtliche Zusammenstellung dieser Hilfen.
Die Universitätsstadt Marburg bietet folgende Unterstützungsangebote:
- Stundung von Steuern, Gebühren, Beiträgen: Die Universitätsstadt Marburg bietet die Möglichkeit, Kommunalabgaben stunden zu lassen. Dies gilt auch für Mieten für die eigenen Geschäftsräume, sofern diese an die Stadt gezahlt werden. Zum Online-Antrag hierzu gelangen Sie hier.
- Corona-Hilfsprogramm der Stadt: Die Universitätsstadt Marburg gewährt gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten Einrichtungen und Institutionen Zuschüsse, sofern sie infolge der COVID-19-Schutzmaßnahme in existenzbedrohliche Wirtschaftslage geraten sind. Zum Online-Antrag gelangen Sie hier.
- Erstattung der Sondernutzungsgebühren: Die Universitätsstadt Marburg erstattet Gastronomie und Geschäften die Gebühren für ihre Außenbereichsnutzung für die Zeit der coronabedingten Schließungen. Weitere Hinweise finden Sie hier.
Weiter gehende Fragen beantworten wir Ihnen gern telefonisch unter 06421-201-1321 oder per Mail unter wirtschaft@marburg-stadt.de. Sie erreichen uns montags bis mittwochs von 08-16 Uhr, donnerstags von 08-18 Uhr und freitags von 08-12 Uhr.