© RGRE"Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht aller Menschen sowie ein Grundwert jeder Demokratie. Um dieses Ziel zu erreichen, muss dieses Recht nicht nur vor dem Gesetz anerkannt sein, sondern wirksam auf alle Bereiche des Lebens angewendet werden: Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur.“ (Einleitung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene, S. 1)
Im Jahr 2006 hat der Europäische Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) eine „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler und regionaler Ebene“ verabschiedet. Diese Charta hat 2014 die Stadt Marburg unterzeichnet und sich damit, genauso wie mehr als 1.800 Kommunen in 36 Ländern, den Zielen der Charta verpflichtet.
Ziel der Charta ist, dass Gleichberechtigung und Chancengleichheit im Alltag der Menschen ankommen. Die Charta benennt gleichstellungspolitische Grundsätze und Ziele, für die sich Kommunen in ihren Aufgabenbereichen einsetzen können, um die Gleichstellung der Geschlechter in ihr Handeln zu integrieren und zu verwirklichen.
Das Referat für die Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung der Stadt Marburg setzt dieses Vorhaben um, indem es Aktionspläne erstellt, die dann wiederum umgesetzt werden. Zurzeit wird der Dritte Marburger Aktionsplan EU-Charta 2023-2025 erstellt, der dann in diesem Zeitraum verwirklicht werden soll.