© Birgit Heimrich, Stadt Marburg
Voraussetzung für die Tätigkeit als Wahlhelfer*in ist, selbst Wahlberechtigte*r der Universitätsstadt Marburg zu sein. Außerdem sollten die Helfer*innen über ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein verfügen sowie über gute Organisations-, Kommunikations- und Teamfähigkeit. Die Wahlhelfer*innen werden entweder vormittags oder nachmittags im Wahllokal eingesetzt und kommen ab 18 Uhr noch einmal vollzählig für die Dauer der Ergebnisermittlung zusammen. Dafür erhalten die Wahlhelfer*innen ein Erfrischungsgeld in Höhe von mindestens 40 Euro.
Die Wahlhelfer*innen bilden als Wahlvorstand das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und gehören daher zu den wichtigsten Träger*innen des Wahlverfahrens. Sie sorgen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und gewähren Ruhe und Ordnung im Wahlraum. Zu ihren Aufgaben zählen zudem die Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses sowie der Wahlscheine, die Ausgabe der Stimmzettel und das anschließende Vermerken über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis. Im Anschluss an die Wahlhandlung ist der Wahlvorstand für die Auszählung der Stimmen zuständig und ermittelt so das Wahlergebnis seines Wahlbezirks.
Interessierte kontaktieren schriftlich oder persönlich das Wahlamt der Universitätsstadt Marburg im Rathaus, Markt 1, 35037 Marburg, wahlen@marburg-stadt.de, oder melden sich über das Online-Formular an, das auf der städtischen Homepage unter www.marburg.de/wahlen hinterlegt ist.