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Allgemeine Informationen zur Wahl der Landrätin*des Landrates / Briefwahl
© Universitätsstadt MarburgWahlsystem
Die Amtszeit der Landrätin*des Landrates des Landkreises Marburg-Biedenkopf beträgt 6 Jahre. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Jede*r Wahlberechtigte hat eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, findet frühestens am zweiten, spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den beiden Bewerber*innen mit den meisten Stimmen statt.
Wahlbezirke
Die Universitätsstadt Marburg ist in 74 Wahlbezirke eingeteilt. Jedem Wahlbezirk ist ein Wahllokal zugeordnet, in dem am Wahltag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr jede*r Wahlberechtigte ihre*seine Stimme abgeben kann. Für die Stimmabgabe sollten Sie sich amtlich ausweisen können. Die Liste der Wahlbezirke und Wahllokale finden Sie rechtzeitig vor der Wahl unter „Dokumente und Bekanntmachungen“.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt ist gemäß § 30 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung und § 22 Abs. 1 Hessische Landkreisordnung jede*r Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder jede*r Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger), welche*r am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag in der Gemeinde ihren*seinen Wohnsitz hat.
Um ihr Wahlrecht ausüben zu können, müssen die Wahlberechtigten in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.
Wählerverzeichnis
Am 42. Tag vor der Wahl wird ein Wählerverzeichnis erstellt. In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, Wahl wahlberechtigt sind.
Bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl erhält jede*r Wahlberechtigte eine Wahlbenachrichtigung.
Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten, haben Sie die Möglichkeit in der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl Einsicht in das Wählerverzeichnis im Wahlamt zu nehmen.
Briefwahl
Sie können auch per Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Hierzu beantragen Sie Ihre Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen):
- online über den orangefarbenen Button "Beantragung Online Wahlschein" (ab dem 41. Tag vor der Wahl)
oder
- mit der Wahlbenachrichtigung, bei der auf der Rückseite ein Antragsformular vorgedruckt ist
oder
- mit einem formlosen schriftlichen Antrag per Brief, Postkarte, Telegramm, Telefax oder E-Mail unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatum und Anschrift.
Mit Vorlage des Wahlscheins können Sie in jedem Wahllokal des Wahlkreises 13 wählen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Ab dem 28.08.2023 ist das Wahlamt eingerichtet. Dort können Sie Briefwahlunterlagen direkt beantragen und mitnehmen oder direkt vor Ort wählen.
Wenn Sie für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht. Dies ist für bis zu vier Personen möglich. Auch für die Abholung von beantragten Briefwahlunterlagen benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
Briefwahlunterlagen werden ab dem 41. Tag vor der Briefwahl versandt.
Bis zum 2. Tag vor der Wahl, 13:00 Uhr, können Sie im Wahlamt einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
Gerne können Sie den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlamt abholen. Dafür sollten Sie sich amtlich ausweisen können. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann direkt ausgehändigt und Sie können, sofern Sie möchten, bereits an Ort und Stelle in einer Wahlkabine die Wahlentscheidung treffen und den roten Wahlbrief in eine Wahlurne werfen.
Wer eine schriftliche Vollmacht besitzt, kann auch für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen.
Wahlberechtigte, die wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr zu beantragen. Daher hat das Wahlamt auch am Wahltag von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr und am Samstag vor der Wahl von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Organisationseinheiten
Sachgebiet Wahlen | |
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