Seiteninhalt
Allgemeine Informationen Bundestagswahl / Briefwahl
Wahlsystem
Die Universitätsstadt Marburg befindet sich im Bundestagswahlkreis 171. Die Legislaturperiode des Deutschen Bundestags beträgt vier Jahre.
Der Deutsche Bundestag besteht derzeit aus 709 Abgeordneten. Die Wahl erfolgt nach dem Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl. Jede*r Wähler*in hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme entscheiden die Wähler*innen darüber, wer das Direktmandat des Wahlkreises erhalten soll. Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat. Der*Die gewählte Direktkandidat*in zieht auf jeden Fall in den Bundestag ein. Damit wird gewährleistet, dass alle Regionen Deutschlands im Bundestag durch Abgeordnete repräsentiert werden. Mit der Zweitstimme wird eine Landesliste gewählt. Das Ergebnis der Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag.
Wahlbezirke
Die Universitätsstadt Marburg ist in 74 Wahlbezirke eingeteilt. Jedem Wahlbezirk ist ein Wahllokal zugeordnet, in dem am Wahltag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr jede*r Wahlberechtigte ihre*seine Stimme abgeben kann. Für die Stimmabgabe sollten Sie sich amtlich ausweisen können. Die Liste der Wahlbezirke und Wahllokale finden Sie rechtzeitig vor der Wahl unter „Dokumente und Bekanntmachungen“.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind gemäß § 12 Bundeswahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
- nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
oder - aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Nähere Informationen zum Wahlrecht der Auslandsdeutschen und das Antragsformular zur Eintragung in das Wählerverzeichnis der letzten Wohnsitzgemeinde in Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de).
Sofern Ihre letzte gemeldete Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland in der Universitätsstadt Marburg war, senden Sie das Antragsformular bitte bis 05.09.2021 (Antragseingang) in zweifacher Ausfertigung im Original an: Magistrat der Universitätsstadt Marburg, Wahlen, Barfüßerstraße 50, 35037 Marburg.
Um ihr Wahlrecht ausüben zu können, müssen die Wahlberechtigten in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen gültigen Wahlschein für den Wahlkreis 171 besitzen.
Wählerverzeichnis
Am 42. Tag vor der Wahl (15.08.2021) wird ein Wählerverzeichnis erstellt. In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, bei denen an diesem Tage feststeht, dass sie am Wahltag für die Wahl wahlberechtigt sind.
Bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (05.09.2021) muss jede*r Wahlberechtigte eine Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl erhalten haben. Die Wahlbenachrichtigung wird in Form eines Schreibens zugestellt.
In der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl (06.09.2021 bis 10.09.2021) kann jede*r Wahlberechtigte*r Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Eintragung überprüfen. Innerhalb dieser Frist kann bei der Gemeindebehörde Einspruch eingelegt werden, wenn sie*er das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält.
Wahlschein bzw. Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wer am Wahltag verhindert ist, in seinem Wahllokal an der Urnenwahl teilzunehmen, kann einen Wahlschein und gleichzeitig Briefwahlunterlagen beantragen. Mit dem Wahlschein können Sie durch Briefwahl wählen oder auch am Wahltag Ihre Stimme in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises 171 abgeben.
Den Wahlschein bzw. die Briefwahlunterlagen beantragen Sie beim Wahlamt unter den nebenstehenden Kontaktdaten
- mit der Wahlbenachrichtigung, bei der auf der Rückseite ein Antragsformular vorgedruckt ist
oder
- mit einem formlosen schriftlichen Antrag per Brief, Postkarte, Telegramm, Telefax oder E-Mail unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatum und Anschrift.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift als Ihren Hauptwohnsitz gesendet werden sollen, müssen Sie auch diese Anschrift angeben. Wir versenden Briefwahlunterlagen auch ins Ausland, können aber keine Garantie für die Postlaufzeiten übernehmen.
Ab dem 13.08.2021 ist es auch möglich, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen direkt auf unserer Internetseite über den bereitgestellten Link zu beantragen. Der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung leitet direkt ebenfalls zu dem Online-Antrag weiter; persönliche Daten sind dann bereits vorgegeben.
Der frühestmögliche Zeitpunkt, an dem Briefwahlunterlagen für im Inland lebende Deutsche versandt werden können, ist der 41. Tag vor der Wahl (16.08.2021).
Bis zum 2. Tag vor der Wahl (24.09.2021), 18:00 Uhr, können Sie im Wahlamt einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte beachten Sie bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen die Postlaufzeiten und die Bearbeitungszeit Ihres Antrages. Die roten Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag (26.09.2021) um 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
Gerne können Sie den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlamt abholen. Dafür sollten Sie sich amtlich ausweisen können. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann direkt ausgehändigt und Sie können, sofern Sie dies möchten, bereits an Ort und Stelle in einer Wahlkabine die Wahlentscheidung treffen und den roten Wahlbrief in eine Wahlurne werfen.
Wer eine schriftliche Vollmacht besitzt, kann auch für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen.
Wahlberechtigte, die wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein noch bis zum Wahltag (26.09.2021), 15:00 Uhr zu beantragen. Daher hat das Wahlamt auch am Wahltag von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr und am Samstag vor der Wahl von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Organisationseinheiten
Sachgebiet Wahlen | |
Stadtverwaltung Barfüßerstraße 50 35037 Marburg Telefon: 06421 201-2024 Telefax: 06421 201-1300 E-Mail: wahlen@marburg-stadt.de | Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag von 15:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung |