Seiteninhalt
Allgemeine Informationen Kommunalwahlen / Briefwahl
© Patricia Grähling, Stadt Marburg Wahlsystem
Bei Kommunalwahlen wird - sofern mindestens zwei Listen zugelassen werden - nach den Grundsätzen einer mit Elementen der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.
Jede*r Wähler*in hat in diesem System so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerber*innen, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, einzelne Bewerber*innen aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.
Sie haben für jede der verschiedenen Kommunalwahlen so viele Stimmen, wie Vertreter*innen zu wählen sind. Für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung sind dies 59 Stimmen, für die Wahl des Kreistages des Landkreises Marburg-Biedenkopf 81 Stimmen und für die Wahl eines Ortsbeirates je nach Einwohnerzahl 3 bis 9 Stimmen.
Kumulieren und Panaschieren
Informationen zum Kumulieren und Panaschieren, d. h. zum Beispiel Stimmen anhäufen und/oder Stimmen kombinieren, erfahren Sie in der nachfolgenden Präsentation. Aufgrund der Animationen in der Präsentation empfehlen wir die PowerPoint-Version.
Informationen zum Kumulieren und Panaschieren_PowerPoint
Informationen zum Kumulieren und Panaschieren_pdf
Wichtige Informationen zur Stimmenvergabe erhalten Sie hier: Informationen zur Stimmenvergabe (Hessisches Ministerium des Innern und für Sport).
Wahlvorschläge
Bitte beachten sie die hierzu erfolgte Amtliche Bekanntmachung. Die zur Einreichung von Wahlvorschlägen benötigten Vordrucke bzw. einen USB-Stick erhalten Sie unter den nebenstehenden Kontaktdaten. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Universitätsstadt Marburg, Barfüßerstraße 50, 35037 Marburg einzureichen.
Wahlbezirke
Die Universitätsstadt Marburg ist in 74 Wahlbezirke eingeteilt. Jedem Wahlbezirk ist ein Wahllokal zugeordnet, in dem am Wahltag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr jede*r Wahlberechtigte ihre*seine Stimme abgeben kann. Für die Stimmabgabe sollten Sie sich amtlich ausweisen können. Die Liste der Wahlbezirke und Wahllokale finden Sie rechtzeitig vor der Wahl unter „Dokumente und Bekanntmachungen“.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt ist gemäß § 30 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung jede*r Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder jede*r Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger*in), die*der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag in der Gemeinde ihren*seinen Wohnsitz hat.
Um ihr Wahlrecht ausüben zu können, müssen die Wahlberechtigten in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.
Wählerverzeichnis
Am 42. Tag vor der Wahl wird ein Wählerverzeichnis erstellt. In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, bei denen an diesem Tage feststeht, dass sie am Wahltag für die Wahl wahlberechtigt sind.
Bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl muss jede*r Wahlberechtigte eine Wahlbenachrichtigung für die Wahl der Abgeordneten in der Stadtverordnetenversammlung sowie im Kreistag und gegebenenfalls für die Ortsbeiratswahl erhalten haben. Die Wahlbenachrichtigung wird in Form eines Schreibens zugestellt.
Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, steht Ihnen die Möglichkeit offen, in der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl Einsicht in das Wählerverzeichnis im Wahlamt zu nehmen und Einspruch zu erheben.
Wahlschein bzw. Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wer am Wahltag verhindert ist, in seinem Wahllokal an der Urnenwahl teilzunehmen, kann einen Wahlschein und gleichzeitig Briefwahlunterlagen beantragen. Mit dem Wahlschein können Sie durch Briefwahl wählen oder auch am Wahltag Ihre Stimme in einem beliebigen Wahlbezirk der Universitätsstadt Marburg abgeben.
Den Wahlschein bzw. die Briefwahlunterlagen beantragen Sie beim Wahlamt unter den nebenstehenden Kontaktdaten
- mit der Wahlbenachrichtigung, bei der auf der Rückseite ein Antragsformular vorgedruckt ist
oder - mit einem formlosen schriftlichen Antrag per Brief, Postkarte, Telegramm, Telefax oder E-Mail unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatum und Anschrift.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift als Ihren Hauptwohnsitz gesendet werden sollen, müssen Sie auch diese Anschrift angeben. Wir versenden Briefwahlunterlagen auch ins Ausland, können aber keine Garantie für die Postlaufzeiten übernehmen.
Ab dem 41. Tag vor der Wahl ist es möglich, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen direkt auf unserer Internetseite zu beantragen.
Der frühestmögliche Zeitpunkt, an dem Briefwahlunterlagen versandt werden können, ist der 54. Tag vor der Wahl, aber nur, sofern keine Beschwerden gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen eingereicht worden und die Stimmzettel gedruckt sind.
Bitte beachten Sie bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen die Postlaufzeiten und die Bearbeitungszeit Ihres Antrages. Bis zum 2. Tag vor der Wahl, 13:00 Uhr, können Sie im Wahlamt einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Die roten Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
Gerne können Sie den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlamt abholen. Dafür sollten Sie sich amtlich ausweisen können. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann direkt ausgehändigt und Sie können, sofern Sie möchten, bereits an Ort und Stelle in einer Wahlkabine die Wahlentscheidung treffen und den roten Wahlbrief in eine Wahlurne werfen.
Wer eine schriftliche Vollmacht besitzt, kann auch für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen.
Wahlberechtigte, die wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr zu beantragen. Daher hat das Wahlamt auch am Wahltag von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr und am Samstag vor der Wahl von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Organisationseinheiten
Sachgebiet Wahlen | |
Stadtverwaltung Barfüßerstraße 50 35037 Marburg Telefon: 06421 201-2024 Telefax: 06421 201-1300 E-Mail: wahlen@marburg-stadt.de | Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag von 15:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung |