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Baumschutzsatzung
Bäume tragen zur Erhaltung und nachhaltigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen bei. Bäume spenden Schatten und kühlen an heißen Tagen. Bäume sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung, sind Filter für Staub- und Schadstoffe und dämpfen den Lärm. Bäume bieten Raum für die unterschiedlichsten Lebewesen und lassen uns die Natur hautnah erleben. Vor allem aber produzieren Bäume den lebensnotwendigen Sauerstoff. Gründe genug, den Baum in seinem Bestand zu schützen. Auch in privaten Gärten finden Bäume günstige Lebensbedingungen vor. Diese Bäume zu pflegen und langfristig zu erhalten ist eine wichtige Aufgabe.
Beobachten Sie ihren Baum regelmäßig. Gibt es Verletzungen, dürre oder trockene Äste? Sind die Blätter befallen oder verliert der Baum die Blätter zu früh? Verstehen Sie die natürlichen Abläufe wie Schattenwurf oder Laubfall als Ausdruck der Lebensäußerung des Baumes.
Denn es ist wichtig, dass Sie als Bürgerinnen und Bürger die Schutzbedürftigkeit des Baumbestands erkennen und selbst entsprechend handeln.
Zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Marburg haben die Stadtverordneten im Juni 2003 eine Baumschutzsatzung auf Grundlage des im Oktober 2002 novellierten Hessischen Naturschutzgesetzes erlassen, die seit 28. März 2004 ihre Gültigkeit hat.
Welche Bäume sind durch die Baumschutzsatzung geschützt?
Als geschützt gelten alle Laubbäume sowie Nadelbäume der Gattung Ginkgo (Fächerblattbaum), Metasequoia (Urweltmammutbaum), Taxus (Eibe) und Taxodium (Sumpfzypresse) mit einem Stammumfang ab 60 cm, gemessen in 100 cm Höhe. Für alle übrigen Nadelbäume gilt ein Stammumfang ab 80 cm.
Befreiungen von der Baumschutzsatzung
In begründeten Fällen lässt die Satzung Ausnahmereglungen zu. Um eine Befreiung zu erhalten, richten Sie bitte einen formlosen schriftlichen Antrag an den: Fachdienst Stadtgrün und Friedhöfe; Ockershäuser Allee 15; 35037 Marburg. Ein Antragsformular können Sie sich auch aus nebenstehender Datei herunter laden. Aus dem Antrag sollte hervorgehen, aus welchem Grund der Baum/die Bäume von der Satzung zu befreien sind. Neben der Angabe über die Baumart (wenn möglich) muss der Antrag auch die Anzahl der zu befreienden Bäume erhalten. Ein Lageplan mit Angabe des Grundstücks (Hausnummer, Flurstücksnummer, etc.), aus welchem hervorgeht, wo der Baum steht, ist beizufügen.
Genehmigung zur Fällung eines Baumes
Nach Eingang des Antrags und Befreiung von der Baumschutzsatzung erfolgt eine schriftliche Genehmigung zur Fällung des Baumes. Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Im Vorfeld der Genehmigung wird in den meisten Fällen eine Ortsbesichtigung durch einen Mitarbeiter des zuständigen Fachdienstes vorgenommen.
Was passiert, wenn Bäume ohne Genehmigung gefällt werden?
Eine Baumfällung ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Hessischen Naturschutzgesetzes dar. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Der Verursacher ist zu einer Ersatzpflanzung oder Ausgleichzahlung verpflichtet.
Welche Ersatzleistungen sind notwendig?
Wird die Fällung eines Baumes genehmigt, so muss ein Ausgleich für den ökologischen Verlust durch eine Ersatzpflanzung geschaffen werden. Häufig werden hier heimische Gehölze gefordert, die gegenüber exotischen viele Vorteile besitzen. Sie sind den Lebensbedingungen unserer Umgebung optimal angepasst und sie bieten unseren heimischen Lebewesen Nahrung und Lebensraum. Die Artenauswahl der Ersatzpflanzung erfolgt in Abstimmung mit den Mitarbeitern des Fachdienstes Stadtgrün. Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich, so kann für jeden gefällten Baum eine Ausgleichszahlung verlangt werden. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der gefällten Baumart und der Größe des Baumes.
Welche Kosten fallen an?
Zur Zeit werden für die Bearbeitung des Antrags folgende Kosten erhoben:
20,- € bei Genehmigung, 15,- € bei Nichtgenehmigung.
Gibt es einen Vordruck zur Antragstellung?
Zur Beantragung auf Befreiung gemäß Baumschutzsatzung muss ein formloser Antrag gestellt werden. Zur Erleichterung der Antragstellung können Sie sich ein Antragformular unter nebenstehendem Link herunter laden.
Ansprechpartner/in
Herr Gerd Schüßler | |
BaumschutzssatzungAmt / Bereich Fachdienst 67 - Stadtgrün Stadtverwaltung, Zimmer 010 // EG Ockershäuser Allee 15 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1859 Telefax: 06421 201-1598 E-Mail: Gruenflaechen@marburg-stadt.deE-Mail: Gerd.Schuessler@marburg-stadt.de |
Dokumente
Flyer Baumschutzsatzung (2 MB) |