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Betreuungsangebote an Grund- und Förderschulen
An vielen Grundschulen und Förderschulen bietet die Universitätsstadt Marburg in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule ein Ganztags- und Betreuungsangebot nach Unterrichtsende an.
© Thomas Steinforth, Stadt Marburg
Wer das Angebot nutzen kann
Die Angebote an den einzelnen Schulen richten sich an alle Schüler*innen der ersten bis vierte Klassen, die ihren Hauptwohnsitz im Schuleinzugsbereich haben. Zum Angebot gehört auch ein warmes Mittagessen.
Die Betreuungszeiten orientieren sich an der jeweiligen Schulstruktur sowie am Betreuungsbedarf und variieren zwischen 15 und 17 Uhr.
Anmeldung
Eine Anmeldung zu den Ganztags- und Betreuungsangeboten (Stichtag: 10. März eines jeden Jahres) ist über unseren Onlinedienst www.marburg.de/schulbetreuung-digital möglich.
Ganztags- und Betreuungsangebote
Ferienbetreuung
An Schulen mit Ferienbetreuung kann dieses Angebot in Form einer monatlichen Pauschale zugebucht werden. Die monatlichen Kosten betragen 13,00 Euro für die Ferienbetreuung zzgl. 5,00 Euro für das Mittagessen.
Kostenberechnung
Ein Schuljahr beginnt immer am 01.08. und endet am 31.07. des Folgejahres. Die Betreuungs- und Essenskosten sowie die Ferienbetreuungskosten sind jeweils für das ganze Jahr kalkuliert und werden in jedem Monat des Schuljahres (01.08. bis 31.07.) zu gleichen Teilen abgerechnet. Ferienzeiten, schulfreie Tage und Feiertage wurden bei der Berechnung berücksichtigt (siehe Betreuungsordnung 2.1 und 5. 5).
Ermäßigungen
Ein Anspruch auf Ermäßigung der Betreuungskosten kann geltend gemacht werden, wenn…
- Sie Leistungen nach SGB II / SGB XIII / Wohngeld / AsylbLG oder Kinderzuschlag beziehen.
- Sie keine der o. g. Leistungen beziehen, Ihnen eine Kostenbeteiligung wegen geringer Einkommensverhältnisse jedoch unter Berücksichtigung angemessener Lebens- und Unterkunftskosten nicht zugemutet werden kann. (Berechnungsgrundlage analog § 90 SGB VIII)
- Sie zwei oder mehr Kinder zum Betreuungsangebot an einer Grundschule der Universitätsstadt Marburg angemeldet haben.
Die Essensgelder können nur nach Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung für Bildung und Teilhabe (BuT) ermäßigt werden. Anspruchsberechtigt für Bildung und Teilhabe sind Familien, die Leistungen nach SGB II, SGB XIII, Wohngeld, AsylbLG oder Kinderzuschlag beziehen. Die Antragstellung läuft direkt über den Leistungsträger.
Betreuungslaufzeit / Abmeldung
Die Anmeldung gilt jeweils für ein Schuljahr (01.08. - 31.07.) und verlängert sich um ein weiteres Schuljahr, wenn der Betreuungsplatz nicht von Ihnen zum Schuljahresende gekündigt wird oder von Seiten der Schule oder des Schulträgers anderslautende Informationen an Sie ergehen. Abmeldungen sind nur in schriftlicher Form beim Fachdienst Ganztag und Schulbetreuung, Markt 8, 35037 Marburg zum Schulhalbjahr (01.02.) oder zum Schuljahresende (31.07.) möglich.
Betreuungsordnung
Die Betreuungsordnung für städtische Betreuungsangebote an Grundschulen in der Universitätsstadt Marburg ist Grundlage für eine Teilnahme an den unterschiedlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten an Grundschulen. Die Betreuungsordnung enthält unter anderem Regelungen zu allgemeinen Grundsätzen, Aufnahmebedingungen, Entgelten, etc.
Sie können die aktuelle Betreuungsordnung unter diesem Link herunterladen: www.marburg.de/downloads/betreuungsordnung.
Masernschutz
Eine Teilnahme an den freiwilligen Ganztags- und Betreuungsangeboten ist gemäß Masernschutzgesetz seit dem 01.03.2020 nur mit einem nachgewiesenen Masernschutz (Impfung oder Immunitätsnachweis) möglich. Der Nachweis erfolgt bei der Schulanmeldung über die zuständige Grundschule und wird nach Ihrer Zustimmung an den Fachdienst Ganztag und Schulbetreuung der Universitätsstadt Marburg übermittelt.
Aufnahmebestätigungen
Alle Anmeldungen werden nach Eingang im Rahmen des Platzvergabeverfahrens und unter Berücksichtigung der in der Betreuungsordnung unter Punkt 2 genannten Aufnahmebedingungen bearbeitet. Die Aufnahmebestätigungen oder ggfs. Wartelistenschreiben werden rechtzeitig vor Schuljahresbeginn verschickt.