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Corona-Infos im Überblick
© Universitätsstadt MarburgIn Hessen ist die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) seit 2. Februar 2023 aufgehoben. Maskenpflicht besteht aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes nur noch beim Betreten von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Das sind
- Arztpraxen, Kliniken und Krankenhäuser (nicht für stationäre Krankenhauspatient*innen)
- Alten- und Pflegeheime
Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner dieser Einrichtungen hingegen müssen ab dem 1. März keine Maske mehr tragen.
Weiterhin ist jede Person dazu angehalten, eigenverantwortlich zu handeln, vorsichtig zu sein und sich keiner unangemessenen Infektionsgefahr auszusetzen. In Innenräumen, im ÖPNV und in Gedrängesituationen kann eine Maske weiterhin sinnvoll sein, um sich selbst und andere zu schützen.
Corona-positive Personen sind weiterhin dazu verpflichtet, fünf Tag lang ab Testergebnis außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu tragen. Die bestehenden Ausnahmen gelten unverändert.