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Die HESA informiert: Heizungs- und Warmwasserrohre dämmen!
Pressemitteilung 42/2018
Frankfurt/Main, 22. Oktober 2018
Manchmal sind die Heizungsrohre bei älteren Häusern bereits gedämmt, deutlich sichtbar an den dicken Gipsbandagen, die um 1 bis 2 cm Glaswatte angebracht wurden. Direkt daneben ist in vielen Fällen das Rohrnetz der Warmwasserversorgung verlegt. Hier sind oftmals die Kupferrohre nur mit einer hellen Hart-Plastikschicht umhüllt, welche keine Dämmeigenschaften besitzt. In vielen Einfamilien- oder Reihenhäusern sind 10 bis 20 Meter zugängliche, ungedämmte Warmwasserverteilleitungen in Kellerräumen vorhanden, obwohl eine Dämmung kostengünstig möglich ist.
Die Wärmeverluste von zentralen Warmwasserverteilleitungen können mit einer Faustformel abgeschätzt werden. Diese besagt, dass die Verluste rund 1,5 Liter Heizöl oder 1,5 Kubikmeter Erdgas pro Quadratmeter Wohnfläche entsprechen. Ein Wert, der durch sachgerechte Dämmung halbiert werden kann. Was für die Warmwasserverteilung gilt, gilt auch für ungedämmte Heizleitungen, wenn diese zugänglich sind. Der Gesetzgeber schreibt für die Dämmung des Rohrnetzes Mindestdicken vor: In nicht beheizten Räumen sollte die Dämmung demnach so dick wie der innere Rohrdurchmesser sein, mindestens jedoch 2 cm.
Die Hessische Energiespar-Aktion, www.energiesparaktion.de, ist ein Angebot der Hessischen LandesEnergieAgentur (LEA).