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Erwerbsbeteiligung
Benachteiligung aufgrund des Geschlechts auf dem Arbeitsmarkt ist trotz des gesetzlichen Verbots (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) immer noch Realität.
Benachteiligung aufgrund des Geschlechts auf dem Arbeitsmarkt ist trotz des gesetzlichen Verbots (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) immer noch Realität.
Der Zugang von Frauen zu bestimmten Berufen und zu Führungspositionen ist durch Stereotype stark beeinflusst. Stereotype bewirken zum Beispiel, dass Frauen in „untypischen“ Berufen Anerkennung bekommen. Berufe, die Frauen zugesprochen werden und in denen mehr Frauen arbeiten, haben tendenziell ein schlechteres Ansehen und sind generell schlechter bezahlt als Berufe, die Männern zugesprochen werden.
Im Erwerbsleben zeigen der große Lohn- und Gehaltsunterschied sowie der geringe Anteil von Frauen in führenden Positionen, dass von gleichem Recht und gleicher Behandlung noch nicht die Rede sein kann. Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit oder Arbeitszeitverringerung hemmen den beruflichen Aufstieg. Dies betrifft größtenteils Frauen, denen Aufgaben wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen gesellschaftlich zugeschrieben werden.
Alleinerziehende Frauen, Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen mit Behinderungen befinden sich durch das Zusammenspiel unterschiedlicher Diskriminierungsgründe auf dem Arbeitsmarkt häufig in einer besonders benachteiligten Situation.
Hier finden Sie Kurzbeschreibungen der Maßnahmen und einen Überblick über den Bearbeitungsstand:
Ausführliche Informationen zum Aktionsplan und zum aktuellen Stand der Umsetzung finden Sie unter DOWNLOADS.
Organisationseinheiten
Fachdienst 16 - Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung | |
Rathaus Markt 1 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1377 Telefax: 06421 201-1760 E-Mail: gleichberechtigungsreferat@marburg-stadt.de | Montag: 8:30 - 16:00 Uhr Dienstag: 8:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: 8:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 - 16:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr und nach Vereinbarung. |