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Familienfreikarte
© Universitätsstadt MarburgBei der Geburt eines Kindes hat jede Familie, die ihren Hauptwohnsitz in Marburg hat, Anspruch auf die Familienfreikarte.
Mit dieser Karte kann die Familie 1 Jahr lang ab Ausstellungsdatum - längstens jedoch bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes - die städtischen Bäder kostenlos besuchen. Es gilt der Kurzzeittarif für 2 Stunden.
Voraussetzungen: Sie haben Ihre Ausweispapiere und die Familienfreikarte zur Hand. Das neugeborene Kind muss beim Badbesuch immer dabei sein. Die Karte gilt nur für den Badbesuch, nicht für die Saunaanlage oder sonstige Veranstaltungen.