Seiteninhalt
Gleichberechtigung
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes)."© Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Frauen und Männern müssen über ihren gesamten Lebensweg hinweg die gleichen Chancen eröffnet werden - sei es persönlich, im Beruf oder in der Familie.
Das Gleichberechtigungsreferat der Universitätsstadt Marburg setzt sich seit 1986 auf kommunaler Ebene für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Marburger Gleichberechtigungspreis