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Gleichberechtigungsreferat
Das Gleichberechtigungsreferat hat die Aufgabe, sich außerhalb und innerhalb der Stadtverwaltung für die Belange von Frauen*, aber auch von Männern* im Hinblick auf die Gleichberechtigung, einzusetzen, Ungleichbehandlungen aufzudecken und den Abbau von Diskriminierung zu unterstützen. Dieser Auftrag ist gesetzlich verankert.
© Universitätsstadt Marburg, Carolin Albert„Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist auch Aufgabe der Gemeinden. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbarer Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrags auf der Gemeindeebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen.“ (§4b Hessische Gemeinde Ordnung)
Situationsanalyse und Geschlechterförderung:
- Untersuchung der beruflichen und gesellschaftlichen Situation von Frauen und Männern, zum Beispiel eine Situationsanalyse berufstätiger Frauen.
- Erarbeitung von Konzeptionen, Empfehlungen und Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen und zur Beseitigung vorhandener Benachteiligungen. Zum Beispiel: Verbesserung der Sicherheit von Frauen in Parkhäusern.
- Das Einbringen von frauen-, familien-und gleichstellungsrelevanten Anliegen in die kommunalen Gremien.
- Förderung von Initiativen und Selbsthilfegruppen: Unterstützt werden beispielsweise Frauenhäuser, Mädchenprojekte und das Mütterzentrum.
- Mitwirken bei Maßnahmen für Frauenförderung in der Privatwirtschaft.
Aufgaben und rechtliche Grundlagen
Das Gleichberechtigungsreferat der Universitätsstadt Marburg besteht seit 1986, zuerst als „Amt der kommunalen Frauenbeauftragten“ und ab 2002, im Rahmen der Verwaltungsreform und der Aufgabenumstellung als „Gleichberechtigungsreferat“. Die, für die Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGIG) zuständige Person ist die interne Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte.
Sie hat innerhalb der Verwaltung folgende Aufgaben:
- Kontrolle und aktive Unterstützung bei der Umsetzung des Frauenförderplans sowie Beurteilung der dort genannten Maßnahmen.
- Beteiligung an personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen und deren Beurteilung gemäß dem Hessischen Personalvertretungsgesetz. Die Frauenbeauftragte ist beteiligt an Stellenbesetzungen, Beförderungen und der Umgestaltung der Arbeitszeit zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
- Entwicklung, Planung, Organisation und Begleitung von Fortbildungsangeboten für Frauen.
- Durchführung von Sprechstunden zur individuellen Beratung
- Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte berät bei Fragen zur Teilzeitregelung, zur Beurlaubung aufgrund von Kinderbetreuung, Pflegebedürftigkeit von Familienangehörigen und bei Problemen mit Kolleginnen und Kollegen.
- Einberufung einer jährlichen Versammlung.
Beratung:
© Universitätsstadt MarburgDas Gleichberechtigungsreferat kann grundsätzlich von jeder Bürgerin und jedem Bürger aufgesucht werden, um sich dort zu Frauen-, Familien- und Gleichstellungsfragen beraten zu lassen. Bei Bedarf vermitteln wir Sie an Expert*innen oder andere Beratungsangebote weiter.
Das Referat bietet Unterstützung und Hilfe zu ganz unterschiedlichen Themen. Sie können das Referat unabhängig von Ihrem Alter, Ihrer Religion, Ihrer Sexualität oder Ihres Familienstandes kontaktieren, zum Beispiel nehmen wir
- Beschwerden über Diskriminierung aufgrund des Geschlechts entgegen oder beraten bei Fragen zu Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder wenn Sie von Gewalt betroffen sind.
Informations- und Bildungsarbeit:
Das Gleichberechtigungsreferat veranstaltet Vortragsreihen, die aktuellen Veranstaltungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse oder der Rubrik Veranstaltungen.
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit:
Im Gleichberechtigungsreferat gibt es ein umfassendes Informationszentrum, welches Sie mit vielen Broschüren, Faltblättern, Flyern und Handzetteln zu verschiedenen Themen versorgt. Ziel des Informationszentrums ist es hierbei, Ihnen einen schnellen Überblick zu verschaffen sowie über komplexe Zusammenhänge aufzuklären.
Die Informationsmaterialen können fast alle kostenlos mitgenommen werden.
Im Archiv werden alle relevanten Informationen zu Themen, Veranstaltungen etc. aufbewahrt und gesammelt. Im Anschluss finden Sie eine Leiste, in der Sie entweder den entsprechenden Zeitraum oder mit Hilfe eines Suchwortes an die Informationen im Archiv gelangen können.
Möglichkeiten bei Diskriminierung:
Sie werden nicht mit dem Taxi befördert? Oder Sie haben die gewünschte Wohnung nicht bekommen? Eventuell haben Sie keinen Zutritt zu einem Fitnessstudio erhalten?
Sofern dies aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion, der Behinderung, des Alters und/oder der sexuellen Identität geschehen ist, greift der Schutz des AGG auch außerhalb des Erwerbslebens. Das AGG schützt Sie im alltäglichen Leben vor Ungleichbehandlungen. Jedoch reicht der Schutz nicht so weit wie im Erwerbsleben, denn es gelten zahlreiche Ausnahmen. Eine Benachteiligung aufgrund der Rasse und der ethnischen Herkunft ist aber niemals erlaubt. Ungleichbehandlungen sind nur dann zulässig, wenn sie dem Schutz der persönlichen Sicherheit und Intimsphäre dienen. Frauenparkplätze und nach Geschlecht getrennte Öffnungszeiten in Schwimmbädern und Saunen sind also weiterhin erlaubt. Sie können sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Beratungstelefon (030) 18 555 - 18 65) wenden, wenn sie den Eindruck haben, im Alltag benachteiligt zu werden. Auch kann es sinnvoll sein, sich mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt zu beraten und einzufordern, dass Benachteiligungen unterlassen werden. Gegebenenfalls haben sie auch einen Anspruch auf Schadensersatz und Entschädigung.
Auch die Mitarbeiterinnen des Gleichberechtigungsreferates nehmen Beschwerden über die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts entgegen.
Die Arbeit des Gleichberechtigungsreferats ist umso erfolgreicher, je besser die Zusammenarbeit mit Frauen und Männern aus den unterschiedlichsten Organisationen funktioniert. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann dieses Netzwerk für Gleichberechtigung stärken: Unterschiedliche Blickwinkel, vielfältige Ideen und anregender Informationsaustausch können dazu beitragen, dass das angestrebte Ziel, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, schneller erreicht werden kann. Das Gleichberechtigungsreferat der Universitätsstadt Marburg freut sich auf Ihre Anregungen und Ihre Mitarbeit.
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin .“ (Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2) Der oben stehende Grundgesetz Artikel bildet die Basis der Gleichberechtigungsarbeit.
Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland© reisefreiheitefu_pixabay
„Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin .“ (Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2)
Der obenstehende Artikel aus dem Grundgesetz bildet die Basis der Gleichberechtigungsarbeit.
1948 wurde der Parlamentarische Rat einberufen um für Deutschland ein neues Grundgesetz auszuarbeiten. Der 3. Artikel geht auf die Formulierung von Elisabeth Selbert zurück, eine der vier sogenannten Mütter des Grundgesetztes. Aus der Weimarer Verfassung stammte die ursprüngliche Formulierung: „Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“ Elisabeth Selbert forderte einen Grundsatz, welcher die Gleichberechtigung als Grundrecht in der Verfassung verankern sollte. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet und somit war dem Bundesgesetzgeber die Aufgabe übertragen worden, durch eine grundsätzliche Reform ein überlebtes, traditionelles Familienrecht aus dem 19. Jahrhundert in ein neues Familienverständnis zu überführen. Die ehe- und familienrechtlichen Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mussten nun ebenfalls überarbeitet werden, da viele, noch aus dem Jahr 1896 stammenden Gesetze, nun verfassungswidrig waren. Bis zum 31.März 1953 sollten die entsprechenden Bestimmungen nach Artikel 177 GG an das Gleichberechtigungsgebot angepasst werden. Erst am 23. Oktober 1952 hatte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt, welcher eine Reihe weiterhin verfassungswidriger Bestimmungen enthielt. Nach wie vor hatte der Mann das Alleinentscheidungsrecht in der Ehe (Gehorsamsparagraph – der Mann hat das Recht zur Entscheidung über das gemeinschaftliche eheliche Leben).
- 01. Juli 1958: Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes (möglich durch das Engagement von Elisabeth Selbert, eine der vier sogenannten Mütter des Grundgesetztes, sehr langer Vorweg).
- 1982: Errichtung der ersten kommunalen Gleichstellungsstelle der Bundesrepublik Deutschland in Köln.
- 1984: Erstes kommunales Frauenbüro in Hessen (Kassel).
- 1986 gab es bundesweit 100 Stellen und heute existieren circa 1000 Stellen in ganz Deutschland.
Die „kommunalen Frauenbeauftragten“ haben den Auftrag die existierende Ungleichheit zwischen Frauen* und Männern* in der Berufswelt und im Privatleben zu ändern und auf ein gemeinsames Miteinander hinzuwirken. Dabei bildet die Hessische Gemeindeordnung (HGO), das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Arbeitsgrundlage der hessischen Frauenbeauftragten.
AGG:
Die Frauenbeauftragte überwacht die Durchführung des HGlG und des AGG vom 19. August 2006, soweit es um Benachteiligungen aufgrund des Geschlechtes einschließlich des Verbots von sexuellen Belästigungen geht.
Die Faltblätter zum HGIG und zum AGG finden Sie unter DOWNLOADS.
HGO:
„Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist Aufgabe der Gemeinden. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbarer Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrags auf der Gemeindeebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen.“ (§4b)
Die Hessische Gemeindeordnung legt die konkreten Aufgaben und die Ausstattung der Frauenbüros nicht fest. Die Gemeinden sind aber verpflichtet, eine effektive Arbeit der Frauenbeauftragten zu gewährleisten. Es handelt sich dabei um eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe.
HGlG:
Das seit dem 1.Januar 1994 geltende Hessische Gleichberechtigungsgesetz ist am 1.Januar 2007 mit einer Änderungsfassung erneut in Kraft getreten. Es legt fest, dass jede öffentliche Dienststelle mit mehr als 50 Beschäftigten eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin bestellen muss. Das HGIG gilt in der Hessischen Landesverwaltung, in den Kommunen, den kommunalen Zweckverbänden, dem Landeswohlfahrtsverband, den Sparkassen und dem Hessischen Rundfunk. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte überwacht die Durchführung dieses Gesetzes. Die Ziele sind die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst.
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“
Der Gleichheitssatz der UN-Menschenrechts-konvention ist heute weltweit die Basis der Gleichberechtigung.
Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, welches auf dem Gleichheitssatz der UN basiert, trat 1980 in Kraft und wurde bisher von 184 Staaten unterzeichnet. Es definiert den Begriff Diskriminierung der Frau, verurteilt diese ausdrücklich, und schafft Rahmenbedingungen und Maßnahmen, diese zu beseitigen.
Europäische Gleichbehandlungsrichtlinie:
Die Gleichbehandlungsrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen ist die Grundlage der Gleichstellungspolitik der Europäischen Union. Diese wurde 2006 veröffentlicht. Seither gibt es für die EU juristische Regelungen gegen Geschlechterdiskriminierung, welche weitreichend und verbindlich sind.
Des Weiteren wurde im selben Jahr die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“, die im Rahmen des 5. Aktionsprogramms der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern verfasst wurde, veröffentlicht. Die Universitätsstadt Marburg hat 2014 die EU-Charta unterzeichnet.
Hier finden Sie in alphabetischer Reihenfolge die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung mit ihrem Werdegang und ihren Aufgaben:
Referatsleiterin, Frauenbeauftragte nach HGO
Nach ihrem Abitur absolvierte Dr. Christine Amend-Wegmann eine Ausbildung zur Steuerfachgehilfin. Darauf folgte das Studium der Volkswirtschaftslehre mit dem Wahlpflichtbereich Sozialpolitik. Von 1995 bis 2001 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin der Philipps-Universität Marburg. Sie promovierte 2001 mit dem Thema „Vereinbarkeitspolitik in Deutschland aus Sicht der Frauenforschung.“ Ab 2001 war sie für das Universitätsklinikum in Göttingen als Frauenbeauftragte und auch im Personalmanagement tätig. Daraufhin folgte 2008 die Leitung des Fachdienstes Städtische Bäder. Von 2012 bis 2018 war sie die interne Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Universitätsstadt Marburg und seit September 2016 ist sie Referatsleiterin und Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach HGO.
Tel.: 06421 201-1909
Fax: 06421 201-1760
E-Mail: christine.amend-wegmann@marburg-stadt.de
Sachbearbeitung
Nach ihrem erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudium der Wirtschaftswissenschaften hat Tatyana Carle als Filialleiterin bei einem Handelsunternehmen gearbeitet. Im Jahr 2007 hat sie ihr Masterstudium Fachrichtung Finanzwesen absolviert. Nach der Erziehungszeit ist sie seit Juli 2015 im Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung der Universitätsstadt Marburg tätig und seit August 2018 auch im Fachbereich Gleichstellung, Vielfalt und Erwachsenenbildung tätig.
Tel.: 06421 201-1377
Homeoffice: 06421 201-2239
Fax: 06421 201-1760
E-Mail: gleichberechtigungsreferat@marburg-stadt.de
oder tatyana.carle@marburg-stadt.de
Mitarbeiterin im Sekretariat
Claudia Darschilek-Wiegand
Nach Abschluss der Ausbildung zur Fachangestellten für Bürokommunikation beim Regierungspräsidium in Gießen war Frau Darschilek-Wiegand in verschiedenen Behörden des öffentlichen Dienstes tätig. Seit dem 08. Dezember 2014 ist sie bei der Universitätsstadt Marburg beschäftigt, zunächst im Fachdienst 62 Gebäudewirtschaft und vom 14. September 2015 bis zum 12. Januar 2020 als Sachbearbeiterin im Fachdienst 56 Jugendförderung. Seit dem 13. Januar 2020 ist sie im Gleichberechtigungsreferat der internen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zugeordnet.
Tel.: 06421 201-2027
Fax: 06421 201-1760
E-Mail: claudia.darschilek-wiegand@marburg-stadt.de
Referentin EU-Charta
Laura Griese studierte Vergleichende Kultur- und Religionswissenschaft und Religionswissenschaft mit dem Schwerpunkt Geschlechterforschung an der Philipps-Universität Marburg. Während ihres Studiums war sie in der diversitätsbewussten Bildungsarbeit, Inklusionsarbeit und Hochschullehre sowie im Wissenschaftsmanagement tätig. Seit Januar 2017 arbeitet sie im Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung und koordiniert die Umsetzung der EU-Charta für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene.
Tel.: 06421 201-1046
Homeoffice: 06421 201-2840
Fax: 06421 201-1760
E-Mail: laura.griese@marburg-stadt.de
Mitarbeiterin im Sekretariat
Ute Schneider
Nach dem Abschluss der Kaufmännischen Berufsfachschule und einer darauf folgenden Tätigkeit im Buchungsbereich bei der Postbank, absolvierte Ute Schneider eine Fortbildung als EDV- und Bürokraft und arbeitete dann im EDV-Bereich eines Autozulieferers. Danach machte sie eine Weiterbildung im kaufmännischen Bereich und arbeitete als Sekretärin in einer Spedition. Seit 2006 ist sie über den Berufsbildungsbereich der Reha-Werkstätten Marburg im Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung als Büro- und EDV-Kraft tätig.
Tel.: 06421 201-1416
Fax: 06421 201-1760
E-Mail: gleichberechtigungsreferat@marburg-stadt.de
oder ute.schneider@marburg-stadt.de
Interne Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach HGlG
Amtsrätin Sabine Visosky-Becker arbeitet seit 1980 im öffentlichen Dienst. Zunächst beim Finanzamt Marburg und Frankfurt; 1986 wechselte sie zur Kreisverwaltung Marburg-Biedenkopf. Seit Dezember 2018 ist sie die interne Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Universitätsstadt Marburg.
Tel.: 06421 201-1153
Fax: 06421 201-1760
E-Mail: sabine.visosky-becker@marburg-stadt.de
Das Gleichberechtigungsreferat der Universitätsstadt Marburg bietet interessierten Studierenden Praktikumsplätze (Pflichtpraktikum). Es gibt viele Möglichkeiten, ein Praktikum im Gleichberechtigungsreferat zu gestalten. Je nach Studiengang und Interessenlage können Schwerpunkte innerhalb des breiten Themenfeldes unserer Arbeit gesetzt werden.
Wir freuen uns besonders über Studierende aus den Fachbereichen: Erziehungswissenschaften, Germanistik, Jura, Kulturwissenschaften, Politikwissenschaften, Soziologie und Wirtschaftswissenschaften.
Wir ermöglichen regelmäßig auch Praktika für Schüler*innen. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse an!
Voraussetzungen für ein Praktikum
Ein Praktikum bei uns ist nur möglich, wenn es in Ihrer Studienordnung vorgegeben ist (Pflichtpraktikum). Auch können wir ein Praktikum leider nicht vergüten.
In welchen Zeiträumen ist ein Praktikum möglich?
Wir vergeben Praktikumsplätze sowohl innerhalb der Semesterferien als auch begleitend während des Semesters. Die Zeiten für ein Praktikum bei uns sind abhängig von der Anzahl der Bewerbungen und der noch freien Praktikumsplätze.
So bewerben Sie sich auf einen Praktikumsplatz im Gleichberechtigungsreferat
Bewerben Sie sich bitte frühzeitig mit Angabe des gewünschten Praktikumszeitraumes, damit wir Ihre Anfrage entsprechend nach Eingang prüfen können.
Für Ihre Bewerbung benötigen wir
- ein Anschreiben,
- einen lückenlosen Lebenslauf,
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Zeugnisse oder Bescheinigungen.
Wenn für Sie ein Praktikum bei uns in Frage kommt, schicken Sie bitte die o. g. Unterlagen mit Ihrer Telefonnummer an gleichberechtigungsreferat@marburg-stadt.de
Wir rufen Sie zeitnah an, um einen Termin für ein kurzes Gespräch zu vereinbaren. In dem Gespräch geht es um mögliche Aufgabengebiete sowie Ihre und unsere Erwartungen an ein Praktikum bei uns. Dann können wir auch alle weiteren Fragen, z. B. zu den Arbeitszeiten, besprechen. Dringende Fragen können Sie gerne vorab klären, wenn wir telefonisch den Termin ausmachen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Hier finden Sie Veröffentlichungen (Berichte, Broschüren, Informationen) des Gleichberechtigungsreferates zu unterschiedlichen Themen. Einige Exemplare sind auf Anfrage ebenfalls in Druckform erhältlich.
- Broschüre „Pflege und Beruf vereinbaren für Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen“ (2021)
- Broschüre „Der Minijob. Da ist mehr für Sie drin!“ (2020)
- Broschüre „Der Minijob. Da ist mehr für Sie drin!“ in Leichter Sprache (2020)
- Bericht „Migrationshintergrund und Ausbildungsmarkt in Marburg“ (2019)
- Bericht „Bezuschusste Arbeitsmarktmaßnahmen und Gendergerechtigkeit“ (2019)
- Abschlussbericht "Zweiter Marburger Aktionsplan zur EU-Charta" (2022)
- Save the Date: Zukunftslab „Sister Cities for Gender Equality“
- Zukunftslab zu Geschlechtergerechtigkeit_Englisch (2022)
- Abschlussbericht und Handlungsempfehlungen aus dem Projekt
„Lebenssituation und Teilhabe von Frauen und Mädchen mit
Beeinträchtigungen in Marburg“ (2020) - Broschüre: Sicherheitsempfinden in der Öffentlichkeit (2020)
- Checkliste: Subjektives Sicherheitsempfinden im öffentlichen Raum stärken (2020)
- Abschlussbericht „Erster Marburger Aktionsplan zur EU-Charta“ (2019)
- Bericht „Bezuschusste Arbeitsmarktmaßnahmen und Gendergerechtigkeit“ (2019)
- Bericht „Gendersensible Angebote in den Stadtteilen mit Gemeinwesenarbeit“ (2019)
- Bericht „Migrationshintergrund und Ausbildungsmarkt in Marburg“ (2019)
- Zwischenbericht „Erster Marburger Aktionsplan zur EU-Charta“ (2018)
- Bericht „Erster Marburger Aktionsplan. EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ (2017)
- Broschüre „Besetzung der Gremien der Universitätsstadt Marburg für die Wahlperiode 2021-2026“ (2023)
- Broschüre „Besetzung der Gremien der Universitätsstadt Marburg“ (2020)
- Abschlussbericht Mentoring-Programm „Frauen in die Politik“ (2019/2020)
- Infomappe „Frauen und Politik - Frauen in die Politik" (2020)
- Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Marburg (2021)
- Broschüre „Aktiv gegen Mobbing. Informationen und Hilfe für Betroffene.“ (2020)
- Broschüre „Informationen für Frauen in der Prostitution“ (2020)
- Broschüre „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und im Alltag“ (2020)
- Broschüre: "Stalking" (2020)
- Broschüre „Gegen jede Art von Gewalt an Frauen“ (2016)
- Broschüre „Arabisch: Gegen jede Art von Gewalt an Frauen (2016)
- Broschüre „Englisch: A Condemnation of every form of violence against women“ (2016)
- Broschüre „Persich: عليه زنان برضد هرنوع خشونت2 (2016)
- Broschüre „Tigrinya: ኣንጻር ዝተፈልየ ዓይነት ዓመጽ ኣብ ደቂ ኣንስትዮ“ (2016)
- Broschüre „Türkisch: Kandina her tuerlue siddetin karsi“ (2016)
- Broschüre „Wickelmöglichkeiten für Babys in der Universitätsstadt Marburg“ (2023)
- Broschüre „Rat & Hilfe für Mütter und Väter in Marburg“ (2022)
- Broschüre „Rechte und Pflichten von Au-pairs und deren Gastfamilien in Deutschland“ (2020)
- Broschüre „Empfehlungen für Lehrkräfte, Eltern und Schüler*innen zu Klassenfahrten, Sexualkunde, Sport- und Schwimmunterricht“ (2018)