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Was ist die EU-Charta und wie wird sie in Marburg umgesetzt?
Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene wurde 2014 von der Universitätsstadt Marburg unterschrieben. Sie ist im Jahr 2006 unter der Schirmherrschaft des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) entstanden. Europaweit wurde sie bereits von über 1600 Städten und Gemeinden aus 33 Ländern unterschreiben und in Deutschland bekennen sich mehr als 50 Städte zu ihren Zielen. Zum Austausch und zur Vernetzung fanden bereits drei nationale Konferenzen, 2013 in Frankfurt am Main, 2016 in Wuppertal und 2017 in Münster, statt.
© Universitätsstadt MarburgDie Grundidee besteht darin, Verantwortung an die Kommunen zu übertragen, damit die Gleichberechtigung auch tatsächlich ankommt. So kann an die Gegebenheiten und Bedürfnisse vor Ort angeknüpft werden – welche eben die Kommunen selbst, und nicht Bund oder Länder, am besten kennen. Durch diese Nähe zu den Bürger*innen können die Maßnahmen auf das vorhandene Profil angepasst werden.
Die Grundsätze des Handelns
Die EU-Charta bekennt sich klar dazu, dass die Gleichberechtigung aller Menschen die Voraussetzung für Freiheit, Gleichheit und Solidarität in einer Gesellschaft ist. Sie dient dazu, fortlaufend und strukturiert für Chancengleichheit zu arbeiten. Obwohl die Gleichberechtigung der Geschlechter rechtlich verankert ist, sind wir tatsächlich in unserer Gesellschaft weit davon entfernt. Starre Rollenbilder und damit einhergehende Diskriminierungen betreffen alle Lebensbereiche, seien es Kindererziehung, Kultur, Sport, Arbeitsmarkt, Pflege von Angehörigen, politische Beteiligung, Bildung, etc. Daher ist es wichtig, dass sich die Kommune vor Ort für den Abbau von starren Geschlechterrollen, von Benachteiligungen und von Diskriminierungen einsetzt.
Mit der Unterzeichnung macht die Universitätsstadt Marburg folgende Grundsätze der EU-Charta zur Grundlage ihres Handelns (Auszug auf der EU-Charta, Grundsätze):
- Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht.
- Vielfältige Diskriminierungen und Benachteiligungen müssen bekämpft werden, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu garantieren.
- Die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen ist eine der Grundbedingungen einer demokratischen Gesellschaft.
- Die Beseitigung von Geschlechterstereotypen ist von grundlegender Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
- Die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Lokal- und Regionalregierungen ist für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern erforderlich.
- Entsprechend dotierte Aktionspläne und Programme sind notwendige Instrumente zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern.
Umsetzung der EU-Charta in Marburg
Die Universitätsstadt Marburg verfolgt einen intersektionalen Ansatz, d.h. sie berücksichtigt, dass Diskriminierung auf mehreren Ebenen stattfindet: neben dem Geschlecht werden die Faktoren ethnische und soziale Herkunft, Religionszugehörigkeit und Glauben, sexuelle Orientierung und Identität, Alter und Behinderungen einbezogen, um geeignete Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen zu ergreifen.
In Aktionsplänen werden konkrete Handlungsanweisungen und Zuständigkeiten zu ausgewählten Schwerpunktthemen, zusammen mit einem Zeitplan, formuliert. Der Erste Marburger Aktionsplan für die EU-Charta wurde im März 2017 von der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg einstimmig verabschiedet. Seine insgesamt 41 Maßnahmen in sechs Schwerpunkten wurden bis März 2019 umgesetzt. Ein Zwischenbericht dokumentierte den Umsetzungsstand im März 2018. Der Abschlussbericht zum Ersten Marburger Aktionsplan für die EU-Charta wurde der Stadtverordnetenversammlung im August 2019 vorgelegt. Ebenfalls im August 2019 wurde der Zweite Marburger Aktionsplan für die EU-Charta von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Seine Laufzeit beträgt zwei Jahre bis August 2021.
In unserem Download-Bereich finden Sie folgende Dokumente im pdf-Format:
- Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
- Erste Marburger Aktionsplan für die EU-Charta
- Zwischenbericht über die Umsetzung des Ersten Marburger Aktionsplans für die EU-Charta
Organisationseinheiten
Fachdienst 16 - Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung | |
Rathaus Markt 1 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1377 Telefax: 06421 201-1760 E-Mail: gleichberechtigungsreferat@marburg-stadt.de | Montag: 8:30 - 16:00 Uhr Dienstag: 8:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: 8:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 - 16:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr und nach Vereinbarung. |