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Kinder und Beruf
So hilft der Staat
Es gibt verschiedene Hilfsmöglichkeiten sowie staatliche Leistungen, mit denen versucht wird, Familien die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu erleichtern.
Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen:
© ZoneCreative - istockphotoElternzeit
Jedes Elternteil hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres seines Kindes, Anspruch auf Elternzeit. Während dieser Zeit gelten bestimmte Teilzeitregelungen und auch ein besonderer Kündigungsschutz soll gewährleisten, dass Eltern während der ersten Lebensjahre des Kindes besonders geschätzt werden.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Elterngeld
Das Elterngeldgesetz, das seit dem 1.1.2007 beinhaltet folgende Regelungen: Ein Elternteil kann für einen Zeitraum von 12 Monaten Elterngeld beziehen und bekommt 67% des vorherigen Nettolohns, mindestens 300 € und maximal 1800 €. Bezieht ein zweites Elternteil Elterngeld für mindestens zwei Monate, kann die Bezugsdauer auf 14 Monate verlängert werden.
Benutzen Sie den Elterngeldrechner und finden Sie heraus wie viel Geld Sie zur Verfügung haben können.
© ArTo-Fotolia.comElterngeld Plus
Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gilt das neue Elterngeld Plus. Ergänzend zu dem seit 2007 geltenden Elternzeit – und Elterngeldgesetz hat das das Elterngeld Plus das Ziel eine gleichberechtigte Aufteilung der Elterngeldmonate und gleichzeitig die Möglichkeit der Flexibilisierung von Erwerbsarbeit und Familie zu gewährleisten. Eltern-Geld-Plus gibt es für Eltern, die 30 Stunden oder weniger in der Woche arbeiten. Sie bekommen dann zu ihrem Lohn Eltern-Geld-Plus. Eltern-Geld-Plus ist halb so viel wie Eltern-Geld. Eltern-Geld bekommen Eltern, die nicht arbeiten. Eltern-Geld-Plus kann man 24 Monate lang bekommen. Das ist doppelt so lange wie beim Elterngeld.
Praxisbeispiele finden Sie auf den Internetseiten Elterngeld Plus oder Familienwegweiser.
Was tun, wenn mein Kind krank ist
Ist das Kind krank und kann nicht in die Schule gehen oder kein öffentliches Betreuungsangebot wahrnehmen, kann sich ein Elternteil bis zu 10 Tage im Jahr (Alleinerziehende bis zu 20 Tage) im Jahr freistellen lassen.
Kinderbetreuung
Eine gute Kinderbetreuung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Universitätsstadt Marburg bietet ein vielfältiges Angebot der Kinderbetreuung von 0-12 Jahren. Über unsere Suchfunktion können Sie die passende Kinderbetreuung in Ihrer Umgebung finden oder auch besondere Angebote für die Ferienbetreuung Ihrer Kinder. Auch für die Vermittlung an Tagesmütter und Tagesväter stehen Ihnen Hilfe und Beratung zur Verfügung.
© diego_cervo - istockphotoAusbildung und Studium mit Kind
Ein Kind während der Ausbildung zu bekommen stellt Eltern oft vor große Herausforderungen.
Ausbildung mit Kind
Wenn Sie eine Ausbildung machen oder diese anstreben und gleichzeitig ein Kind aufziehen, gibt es in Marburg verschiedene Beratungsstellen und Hilfsangebote, an die sich wenden können.
Kuk – Kind und Karriere bietet Hilfen für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit, Ausbildungen in Teilzeit und informiert über allgemeine familienfreundliche Maßnahmen.
Studium und Kind
5,5 % der Studierenden in Deutschland sind Eltern. Besonders dank des Gütesiegels „Familienfreundliche Hochschule Land Hessen“, das die Philipps- Universität Marburg 2015 für vier Jahre erhalten hat, bietet die Struktur der Universität besonders gute Möglichkeiten der Beratung und Hilfe für Studierende mit Kinder(n). Der Ausbau der internen Kita, die Vergebung von Stipendien, die speziell an Eltern in der Phase der Abschlussarbeit vergeben werden und finanzielle Hilfen beim Bezahlen von Babysittern, sind nur eine Auswahl der besonderen Hilfestellungen, die Sie an der Philipps- Universität erhalten können. Der Familienservice der Universität bietet darüber hinaus eine umfassende Beratung an.
Organisationseinheiten
Fachdienst 16 - Referat für Gleichberechtigung, Vielfalt und Antidiskriminierung | |
Rathaus Markt 1 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1377 Telefax: 06421 201-1760 E-Mail: gleichberechtigungsreferat@marburg-stadt.de | Montag: 8:30 - 16:00 Uhr Dienstag: 8:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: 8:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 - 16:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr und nach Vereinbarung. |