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Landtagswahl - Allgemeine Informationen / Briefwahl beantragen
© Universitätsstadt MarburgWahlsystem
Die Universitätsstadt Marburg befindet sich im Landtagswahlkreis 13. Die Wahlperiode des Hessischen Landtags beträgt fünf Jahre.
Der Hessische Landtag besteht derzeit aus 137 Abgeordneten. Die Wahl erfolgt nach dem Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl. Jede*r Wähler*in hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme entscheiden die Wähler*innen darüber, wer das Direktmandat im Wahlkreis erhalten soll. Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat. Der*die gewählte Direktkandidat*in zieht in den Landtag ein. Mit der Zweitstimme wird eine Landesliste gewählt.
Wahlbezirke
Die Universitätsstadt Marburg ist in 74 Wahlbezirke eingeteilt. Jedem Wahlbezirk ist ein Wahllokal zugeordnet, in dem am Wahltag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr jede*r Wahlberechtigte seine*ihre Stimme abgeben kann. Für die Stimmabgabe sollten Sie sich amtlich ausweisen können.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt ist gemäß § 2 Landtagswahlgesetz wer am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren*seinen Wohnsitz in Hessen hat.
Um ihr Wahlrecht ausüben zu können, müssen die Wahlberechtigten in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.
Wählerverzeichnis
Am 42. Tag vor der Wahl wird ein Wählerverzeichnis erstellt. In das Wählerverzeichnis werden alle zu diesem Zeitpunkt wahlberechtigten Personen eingetragen.
Spätestens am 21. Tag vor der Wahl erhält jede*r Wahlberechtigte*r eine Wahlbenachrichtigung.
Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten, haben Sie die Möglichkeit, in der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl Einsicht in das Wählerverzeichnis im Wahlamt zu nehmen.
Wahlschein bzw. Beantragung von Briefwahlunterlagen
Sie können auch per Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Hierzu beantragen Sie Ihre Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) entweder
- online über den Button "Beantragung Online Wahlschein" (ab dem 41. Tag vor der Wahl) oder persönlich beim Wahlamt
oder - mit der Wahlbenachrichtigung, bei der auf der Rückseite ein Antragsformular vorgedruckt ist
oder - mit einem formlosen schriftlichen Antrag per Brief, Postkarte, Telefax oder E-Mail unter Angabe des Vor- und Familiennamens, Geburtsdatum und Ihrer Anschrift (Meldeadresse).
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Mit der Vorlage eines Wahlscheins können Sie auch in jedem Wahllokal des entsprechenden Wahlkreises wählen.
Sechs Wochen vor der Wahl wird das Wahlamt eingerichtet. Dort können Sie Briefwahlunterlagen direkt beantragen und mitnehmen oder direkt vor Ort wählen.
Wenn Sie für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht. Sie können für bis zu vier Personen Briefwahlunterlagen beantragen. Auch für die Abholung beantragter Briefwahlunterlagen benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
Briefwahlunterlagen werden ab dem 41. Tag vor der Wahl versandt.
Bis zum 2. Tag vor der Wahl, 13:00 Uhr, können Sie im Wahlamt einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Die roten Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
Wahlberechtigte, die wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr zu beantragen. Daher hat das Wahlamt auch am Wahltag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und am Samstag vor der Wahl von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Organisationseinheiten
Sachgebiet Wahlen | |
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