Einzelheiten siehe: Die Marburger Umweltzone
Verkehrsbeschränkende Maßnahmen - wie eine Umweltzone - stellen einen erheblichen Eingriff in das Verkehrsgeschehen und die Freiheit des Einzelnen, sein Fahrzeug uneingeschränkt nutzen zu können, dar. In diesen Fällen ist es von besonderer Bedeutung, dass ihre Umsetzung unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit geschieht.
Die Stadt Marburg hat dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bei der Aufstellung des Luftreinhalteplans für das Gebiet Mittel- und Nordhessen, Teilplan Marburg, die Einführung einer Umweltzone Marburg als einen lokalen Beitrag zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte vorgeschlagen, wenn durch diese Maßnahme eine deutliche Reduktion der Schadstoffbelastung zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu erwarten ist.
Die Messwerte des Parameters Stickstoffdioxid liegen in Marburg seit Jahren über dem Grenzwert von 40 µg/m³. An der Messstation „Universitätsstraße“ wird der zulässige Jahresmittelwert von NO2 – wenn auch mit stetig sinkender Tendenz - regelmäßig überschritten. Es ist davon auszugehen, dass an den Marburger Straßen mit einer vergleichbaren Verkehrsbelastung wie in der Universitätsstraße, die Werte für Stickstoffoxide ebenfalls erhöht sind. Dies träfe damit auf weite Teile der Innenstadt zu.
Aus den Messwerten und Berechnungen zur Wirksamkeit einer Umweltzone hat das Ministerium abgeleitet, dass mit der Ausweisung einer Umweltzone alleine keine wesentliche Absenkung der NO2 Werte unterhalb der zulässigen Grenzwerte erreichbar sein wird. Aber in der Kombination dieser Maßnahme mit weiteren wird ein Beitrag dazu beigetragen, der Grenzwertüberschreitung zum Schutz der menschlichen Gesundheit schnell entgegen zu treten. Die Abgrenzung der Umweltzone soll zur Sicherstellung einer bestmöglichen Wirksamkeit weiträumig erfolgen. Seitens der Stadt Marburg wird daher vorgeschlagen, die Innenstadt von Marburg ab den Einfallstraßen in eine Ausweisung der Umweltzone aufzunehmen.
Die Umweltzone wird als sogenannte „grüne Zone“ festgelegt und erlaubt die Einfahrt nur für Fahrzeuge mit grüner Plakette. Angeordnet werden kann die „Grüne Umweltzone“ laut der 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Mittel- und Nordhessen, Teilplan Marburg, zum 01.04.2016. Die Anordnung erfolgt über die Straßenverkehrsbehörde der Universitätsstadt Marburg.