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Nationale Klimaschutzinitiative
Klimaschutzprojekt:
LED-Umrüstung an 6 Lichtsignalanlagen der Universitätsstadt Marburg
Daten zum Förderprojekt:
- Förderkennzeichen: 67K17365
- Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Kommunen und kommunale Akteur*innen dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken.
- Projektträger ist die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. (1)
Im Rahmen dieses Förderprogramms hat der Fachdienst Tiefbau der Universitätsstadt Marburg im Juli 2021 einen Zuwendungsbescheid zur Umrüstung der 6 Lichtsignalanlagen
- Cölber Straße/Am Kaufmarkt,
- Frankfurter Straße/Haspelstraße,
- Cappeler Straße/Großseelheimer Straße,
- Marbacher Weg 18,
- Cappeler Straße/Rollwiesenweg und
- Afföllerstraße/Am Kaufmarkt/B3-Unterführung
auf moderne LED-Technik erhalten.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung von 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Durch den Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik wird der Stromverbrauch gesenkt und gleichzeitig Treibhausgasemissionen reduziert.
Neben dem Beitrag zum Umweltschutz werden durch die LED-Umrüstung die Energie- und Wartungskosten erheblich reduziert und die Verfügbarkeit der Lichtsignalanlagen erhöht. Zudem sind LED-Signalgeber auch bei Sonneneinwirkung für alle Verkehrsteilnehmer deutlich besser zu erkennen.
(1) Quelle – Zuwendungsbescheid vom 12.07.2021 – Anlage "weitere Nebenbestimmungen" Absatz 10 (zu veröffentlichter Text)