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Sargbeisetzungsarten
Sargbeisetzungen
Bei diesen Grabarten wird die verstorbene Person in einem Sarg beigesetzt. Die einzuhaltende Ruhezeit beträgt bei Sargbeisetzungen 25 Jahre, außer auf den Friedhöfen Ockershausen und Dilschhausen, hier sind es 30 Jahre. Die Nutzungszeit variiert je nach Grabart.
- Erdreihengräber
Erdreihengräber haben eine Nutzungszeit von 25 Jahren, die nicht verlängert werden kann. Es kann nur eine Person beigesetzt werden, wobei immer die nächste freie Stelle in der Reihe belegt wird. Nach Belegung des letzten Grabes in diesem Feld und nach Ablauf der Ruhezeit aller Gräber wird das gesamte Grabfeld abgeräumt.
- Erdwahlgräber
Erdwahlgräber haben eine Nutzungszeit von 30 Jahren, die beliebig verlängert werden kann. Hierbei ist es möglich, pro Grabstelle eine Person in einem Sarg und zusätzlich zwei Urnen pro Grabstelle beizusetzen. Bei dieser Bestattungsart kann die Grabstelle selbst ausgesucht werden. Es ist möglich eine Einzelgrabstelle, eine Doppelgrabstelle oder auch mehrere zusammenhängende Stellen zu erwerben.
- Tiefgräber
Tiefgräber haben eine Nutzungszeit von 30 Jahren, die beliebig verlängert werden kann. Bei dieser Grabart werden zwei Särge übereinander beigesetzt. Die erste Erdbestattung erfolgt vertieft, sodass eine zweite Beisetzung über dem ersten Sarg erfolgen kann. Es können zusätzlich zwei Urnenbeisetzungen pro Tiefgrab (auf dem oberen Sarg) durchgeführt werden. Tiefgräber stellen eine besondere Ausführung von Erdwahlgräbern dar. Die Grabstelle kann ausgesucht werden.
- Wiesengräber
Wiesengräber haben eine Nutzungszeit von 30 Jahren, die beliebig verlängert werden kann. Hierbei ist es möglich, eine Person in einem Sarg und zusätzlich eine Urne pro Grabstelle beizusetzen. Zudem besteht die Möglichkeit, zwei Urnen pro Grabstelle beizusetzen, wenn eine Sargbeisetzung nicht gewünscht ist. Die Grabfläche kann mit einem Grabdenkmal in Form einer Liegeplatte in der Größe von 60 x 40 cm gestaltet werden, eine Inschrift muss vertieft angebracht werden. Die Grabstelle wird ausschließlich als Rasenfläche gestaltet. Eine Grabumfassung darf nicht gesetzt werden. Es ist möglich, eine Einzelgrabstelle oder eine Doppelgrabstelle zu erwerben.
- Sargkammern
Sargkammern haben eine Nutzungszeit von 30 Jahren, die beliebig verlängert werden kann. Hierbei ist es möglich, eine Person in einem Sarg und zusätzlich zwei Urnen oder zwei Personen im Sarg pro Grabstelle beizusetzen. Bei dieser Bestattungsart kann die Grabstelle selbst ausgesucht werden. Diese Bestattungsart ist nur auf dem Friedhof in Wehrda möglich.
- Anonyme Sarggräber
Anonyme Sarggräber haben eine Nutzungszeit von 25 Jahren, die nicht verlängert werden kann. Es kann nur eine Person beigesetzt werden, wobei immer die nächstfreie Stelle in der Reihe belegt wird. Die Grabstelle wird ausschließlich als Rasenfläche gestaltet. Nach einer Bestattung können Blumengestecke oder Ähnliches auf einer nahegelegenen Blumenbank niedergelegt werden.
- Kinderreihengräber
Kinderreihengräber haben eine Nutzungszeit von 25 Jahren, die nicht verlängert werden kann. Es kann nur eine Person bis zum 14. Lebensjahr beigesetzt werden, wobei immer die nächste freie Stelle in der Reihe belegt wird. Nach Belegung des letzten Grabes in diesem Feld und nach Ablauf der Ruhezeit aller Gräber wird das gesamte Feld abgeräumt.
- Kinderwahlgräber
Kinderwahlgräber haben eine Nutzungszeit von 30 Jahren, die beliebig verlängert werden kann. Es kann nur eine Person bis zum 14. Lebensjahr beigesetzt werden. Die Grabstelle kann selbst ausgesucht werden. Diese Bestattungsart ist nur auf dem Hauptfriedhof möglich.
Bitte beachten Sie, dass auf den einzelnen Friedhöfen nicht jede Bestattungsart möglich ist. Die Gestaltungsmöglichkeiten eines Grabes richten sich nach der Grabart. Für weitere Informationen und Beratung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen der Friedhofsverwaltung.