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Schutz von Bäumen und Pflanzflächen bei Baumaßnahmen
© Universitätsstadt Marburg, FD Stadtgrün, Gerd Schüssler
Vermeiden Sie jeden unnötigen schädigenden Eingriff in schützenswerten Baumbestand!
Beschädigungen durch Wurzelverletzungen infolge von Bodenverdichtung und Abgrabung werden erst viele Jahre später erkannt. Sichtbar wird die nachlassende Vitalität des Baumes durch spärlichen Austrieb, teilweise kommt es zum vollständigen Absterben.
Problematisch sind schwer festzustellende Schäden im Wurzelbereich, welche die Standfestigkeit eines Baumes vermindern. In allen diesen Fällen sind Aspekte der Verkehrssicherheit zu berücksichtigen, wenn beispielsweise der Abwurf von Totholz zur Gefahr wird oder der Verlust von Wurzeln zum unvermuteten Umsturz eines Baumes führt.
Sind Eingriffe im Baugeschehen nicht zu vermeiden, müssen baumerhaltende und schadensbegrenzende Maßnahmen auf der Grundlage der anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden.
Folgende Richtlinien sind anzuwenden:
- DIN 18 920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen
- (Beuth Verlag)
- RAS-LP 4 Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege
- ZTV-Baumpflege (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., FLL)
- Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen
Mit der Ausführung von baumerhaltenden Maßnahmen sollte eine sachkundige Fachkraft betraut werden. Diese finden Sie bei anerkannten Fachfirmen des Garten- und Landschaftsbaus, zum Beispiel unter www.baumpflegeportal.de
Grundsätzlich gilt:
Vorhersehbare Eingriffe an geschützten Bäumen müssen von der Baumschutzsatzung der Universitätsstadt Marburg befreit werden. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag beim Fachdienst Klimaschutz, Stadtgrün & Friedhöfe zu stellen. Im Genehmigungsverfahren werden Maßnahmen zum größtmöglichen Schutz und zum Erhalt der Bäume festgesetzt und vor Beginn der Baumaßnahme vor Ort besprochen.
Der vollständige und dauerhaft unversehrte Erhalt eines Baumes im ober- und unterirdischen Bereich ist in der Regel nur dann gewährleistet, wenn Eingriffe in einem Abstand von mindestens 1,5 Metern von der Kronentraufe durchgeführt werden. Baumerhaltende Maßnahmen werden bei einem Baugenehmigungsverfahren in den Genehmigungsbescheid als Auflage mit aufgenommen bzw. für die Durchführung der Baumaßnahme nötige Abweichungen mit speziellen Schutzmaßnahmen angeordnet.
Falls Arbeiten in Grünflächen und Baumstandorten nicht zu umgehen sind, müssen folgende Punkte beachtet werden:
- Errichtung eines Baumschutzzauns – Primärer Schutz ist durch den Baumschutzzaun (fest verankert, 2 Meter hoch) gegeben, der in der Regel im Abstand von mindestens 1,5 Metern von der Kronentraufe (entspricht Wurzelbereich) aufzustellen ist. Im Schutzbereich des Baumes ist das Befahren, die Lagerung von Baustoffen und das Auf- und Abtragen von Boden untersagt,
- kein Befahren von Grünflächen,
- kein Befestigen der Grünflächen mit wasserundurchlässigem Belag,
- keine Lagerung von Bau- und Betriebsstoffen,
- kein Aufstellen von Masten, Kränen, Geräten, Schildern oder Versorgungsleitungen in oder an Bäumen,
- kein Arbeiten mit umweltschädigenden Stoffen, kein Feuer oder offene Hitzequellen
Abweichungen davon sind nur in Absprache mit dem Fachdienst Klimaschutz, Stadtgrün und Friedhöfe zulässig.
Schadenersatz und Bußgelder
Der Verursacher von Schäden an Bäumen (Wurzeln, Stämmen und Ästen) muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren einschließlich Schadensersatzansprüchen der Universitätsstadt Marburg rechnen.
Ansprechpartner/in
Herr Dieter Happel | |
Amt / Bereich Fachdienst 67 - Stadtgrün Stadtverwaltung - Software-Center 3 Software-Center 3 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1759 E-Mail: Gruenflaechen@marburg-stadt.deE-Mail: Dieter.Happel@marburg-stadt.de Aufgaben: | |
Herr Gerd Schüßler | |
BaumschutzssatzungAmt / Bereich Fachdienst 67 - Stadtgrün Stadtverwaltung, Zimmer 010 // EG Ockershäuser Allee 15 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1859 Telefax: 06421 201-1598 E-Mail: Gruenflaechen@marburg-stadt.deE-Mail: Gerd.Schuessler@marburg-stadt.de |